Kinder- und Jugendschutz

Jugendarbeitsschutzgesetz: "Sicher starten im Praktikum, im Job oder in der Ausbildung"

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration informiert in einer Broschüre über Regelungen im Kinder- und Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei Ferienarbeit gehen Sicherheit und Gesundheit vor.

19.07.2016

Bayerns Familien- und Arbeitsministerin Emilia Müller wies am 14. Juli 2016 in München auf die Regelungen für Ferienarbeit hin.

"Viele Jugendliche suchen sich auch in diesem Jahr in den Ferien einen Job. Dafür gibt es gute Gründe. Mit dem selbstverdienten Geld können sich die jungen Menschen besondere Wünsche erfüllen. Sie machen während der Ferienarbeit aber auch wichtige Erfahrungen für ihren weiteren Lebens- und Berufsweg. Auf das eigene, selbstverdiente Geld sind sie zu Recht stolz. Allerdings darf der Ferienjob auch nicht übertrieben werden. Die Sicherheit und Gesundheit der Jugendlichen gehen immer vor. Dafür haben wir die Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz. So bewahren wir die jungen Menschen vor Arbeiten, die zu früh beginnen, zu schwer oder zu gefährlich sind.", so die Ministerin.

Schüler ab einem Alter von 15 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen pro Jahr arbeiten - nicht mehr vollzeitschulpflichtige Schüler (in Bayern nach 9 Schuljahren) auch länger. Sie dürfen acht Stunden täglich zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Wer in Gaststätten einen Job findet und bereits 16 Jahre alt ist, darf dort sogar bis 22 Uhr arbeiten. Gefährliche Arbeiten sowie beispielsweise Fließband- oder Akkordarbeit sind jedoch nicht erlaubt.

Für Schüler ab 13 Jahren gelten strengere Regelungen. Sie dürfen nur mit leichten und geeigneten Freizeitjobs höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr beschäftigt werden, dafür aber das ganze Jahr über. Zulässig sind beispielsweise Werbeprospekte austragen, Babysitten oder Nachhilfeunterricht geben.

Das Wochenende ist grundsätzlich tabu. Ausnahmen bestehen aber beispielsweise für Gaststätten, bei Sportveranstaltungen oder in der Landwirtschaft. Arbeiten im Handel sind am Wochenende nur an Samstagen erlaubt.

Weitere Informationen

<link http: www.bestellen.bayern.de application external-link-new-window zur broschüre als>Broschüre "Sicher starten im Praktikum, im Job oder in der Ausbildung" (PDF, 1,4 MB)

<link http: www.gewerbeaufsicht.bayern.de arbeitsschutz sozialer_arbeitsschutz kinder_jugendarbeitsschutz index.htm external-link-new-window zu weiteren>Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 14.07.2016

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