Kinder- und Jugendschutz

Hassbotschaften und Legal Highs: Prüfschwerpunkte im Internet

Hass und Hetze im Netz und Legal Highs – dies waren im Jahr 2016 zwei Themenschwerpunkte der Prüftätigkeit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Im Rundfunkbereich wurde wie in den Vorjahren eine breite Vielfalt an Genres und Formaten geprüft, darunter auch beliebte Fernsehserien wie "Game of Thrones" oder Spielfilme wie "Freitag der 13."

08.02.2017

Insgesamt wurden 172 Prüfverfahren abgeschlossen. Hier ein Überblick über die Prüfschwerpunkte:

Rechtsextremismus, Volksverhetzung und Diskriminierung

Das Thema "Hass und Hetze im Netz" war 2016 eines der Schwerpunktthemen der KJM-Prüfpraxis sowie der Indizierungsverfahren. Unter diesem Begriff lassen sich vor allem die Verstoßkategorien Rechtsextremismus, Volksverhetzung und Diskriminierung subsummieren. Nach deutschem Medienrecht gibt es bei Verstößen verschiedene Möglichkeiten der Ahndung von Hassbotschaften. Zum einen kann die KJM im Falle von Inhalten deutscher Anbieter ein Prüfverfahren einleiten. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Fälle deutlich an, da rund 30 % der neu eingegangenen Prüffälle dem Bereich des Rechtsextremismus zuzuordnen waren, zu dem auch Hassbotschaften gehören. Zu den möglichen Maßnahmen in solchen Fällen gehören Geldbußen, Untersagungen und Beanstandungen.

Im Falle von jugendgefährdenden Inhalten ausländischer Anbieter wirkt die KJM auf Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hin. Indizierte Seiten werden in das BPjM-Modul eingetragen, das als Filterliste in Jugendschutzprogramme integriert ist und können somit von diesen ausfiltert werden. Zudem werden diese Seiten nicht mehr in den Suchergebnissen von Suchmaschinen wie Google angezeigt.

Online-Angebot "Legal Highs" 

Ein weiterer wichtiger Themenkomplex waren die so genannten "Legal Highs". Dabei handelt es sich um psychoaktive Stoffe, die bis zur Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen Ende 2016 legal über Online-Shops angeboten wurden. Hierzu stellte die KJM vermehrt Anträge auf Indizierung der entsprechenden Internet-Shops bei der BPjM. Diese Angebote waren in ihrer überwiegenden Mehrzahl dazu geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schwer zu gefährden, da sie Substanzen aufgrund ihrer Konsumierbarkeit als Droge positiv dargestellt hatten, ohne ernst gemeinte Warnhinweise auf mögliche negative Folgen oder gesundheitliche Schäden für den Konsumenten zu geben.

Im Telemedienbereich wurden 125 Prüfverfahren abgeschlossen. Zudem gab der KJM-Vorsitzende insgesamt 249 Stellungnahmen zu jugendgefährdenden Angeboten im Internet an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ab und stellte 400 Indizierungsanträge.

Verstöße im Rundfunkbereich

Verstöße wurden beispielsweise in folgenden Fällen festgestellt:

Eine unzulässige Ausstrahlung stellte die KJM bei dem Sender "Family TV" fest. Der Anbieter zeigte am 04.01.2016 um 04:00 Uhr den Film "Freitag der 13. – das letzte Kapitel". Der vierte Teil der Horrorfilm-Serie "Freitag der 13." handelt von der Wiederkehr des tot geglaubten Mörders Jason. Dieser tötet in einer Leichenkammer Krankenschwester und Pfleger, entkommt und tötet sodann an einem Bergsee junge Menschen. Der Film enthält eine Reihe von Gewalthandlungen und war mit Entscheidung vom 25.07.1985 durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert und seitdem folgeindiziert worden. Indizierte Filme dürfen im Fernsehen nicht gezeigt werden.

Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige stellte die KJM bei der Ausstrahlung der Episode "Ungebeugt, Ungezähmt, Ungebrochen" der 5. Staffel von "Game of Thrones" fest, die am 20.10.2015 ab 20:15 Uhr auf TNT Serie ohne Vorsperre ausgestrahlt worden war. Die Episode beinhaltet einen Handlungsstrang, in dem ein junges Mädchen von ihrem gerade geheirateten Ehemann vergewaltigt wird. Da es sich bei dem Opfer der Vergewaltigung um ein jugendliches Mädchen mit hohem Identifikationspotential für unter 16-Jährige handelt, ist nach Ansicht der KJM bei der entsprechenden Zuschauergruppe mit großer emotionaler Anteilnahme, Verunsicherung und verstärkten Angst- und Mitleidsreaktionen zu rechnen.

Die KJM stellte außerdem eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige bei der Episode "Zivilcourage mit Koma bezahlt" des Scripted Reality-Formates "Auf Streife" fest, die am 13.06.2015 ab 7:20 Uhr auf Sat.1 ausgestrahlt wurde. Die Episode beinhaltet u.a. einen Erzählstrang, in dem ein Vater bei dem Versuch eine junge Frau vor einer Vergewaltigung zu bewahren selbst schwer verletzt wird. Bei den Rettungsversuchen an ihm werden dessen Reanimation, seine blutigen Verletzungen sowie das Bangen seiner Tochter realistisch und in Nahaufnahme präsentiert. Die Szenen wirken aufgrund des hohen Realitätsgrades des Formates sehr authentisch und können Kinder stark belasten. Zwar enthält die Episode auch relativierende Momente; diese genügen aber nach Ansicht der KJM nicht um die hohe Anspannung und emotionale Belastung abfangen zu können.

Im Rundfunkbereich wurden 47 Prüfverfahren abgeschlossen.

Detailliertere Informationen zu ihrer Prüftätigkeit im Zeitraum März 2015 bis Februar 2017 wird die KJM im zweiten Quartal 2017 in ihrem siebten Tätigkeitsbericht veröffentlichen.

Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz vom 01.02.2017

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