Kinder- und Jugendschutz

Hakenkreuze in PC-Spielen – MA HSH fordert öffentliche Debatte

Sollten Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Video- und Computerspielen verwendet werden dürfen? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Lothar Hay, Vorsitzender des Medienrats der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), fordert eine breite öffentliche Debatte darüber. Hintergrund ist ein vor Kurzem geändertes Verfahren der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

27.08.2018

Nach einer Verfahrensänderung bei der Altersfreigabe von Computerspielen können USK-Prüfgremien nun auch für solche Video- und Computerspiele Altersfreigaben vergeben, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie Hakenkreuz oder Hitlergruß enthalten. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sie in einem sozialadäquaten Kontext verwendet werden und beispielsweise das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten. Bislang wurden Spiele mit diesen Kennzeichen nicht zur Prüfung nach dem Jugendschutzgesetz zugelassen.

Lothar Hay, Vorsitzender des Medienrats der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein kritisiert, dass im Vorwege der Verfahrensänderung weder in der Gesellschaft noch im parlamentarischen Bereich in angemessenem Umfang eine öffentliche Debatte darüber stattgefunden habe. Dies sei der Brisanz des Themas nicht angemessen. Die Gesellschaft müsse sich nach wie vor kritisch mit dem NS-Terror und seiner Darstellung in den verschiedenen Mediengattungen auseinandersetzen. „Reines Verwaltungshandeln ist an dieser Stelle nicht ausreichend und ersetzt nicht die erforderliche öffentliche Debatte. Wir werden nun die künftige Freigabepraxis der USK sehr genau beobachten, um einer schleichenden Akzeptanz von verfassungswidriger Symbolik vorzubeugen.“

Quelle: Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein vom 23.08.2018

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