Kinder- und Jugendschutz
Hakenkreuze in Gewaltspielen sind keine „staatsbürgerliche Aufklärung“
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) halten die Entscheidung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für falsch, Computerspiele mit nationalsozialistischen Symbolen freizugeben. Auch der Medienratsvorsitzende der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hatte die Entscheidung kritisiert. Im konkreten Fall soll erstmals in Deutschland ein sogenanntes Ego-Shooter-Spiel zugelassen werden, in dem Nazi-Symbole zu sehen sind.
05.07.2019
Ende Juni ist die Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH (USK) bekannt geworden, die englischsprachige Originalversion des Ego-Shooters „Wolfenstein: Youngblood“ für den deutschen Markt zuzulassen. Darin kämpft man nach Angaben des Herausgebers in einem fiktiven Paris der 1980er Jahre gegen Nazi-Besatzer. Diese Originalversion verwendet nationalsozialistische Symbole wie das Hakenkreuz oder SS-Runen.
Begründet wird die USK-Freigabe mit der Sozialadäquanz der Verwendung dieser in Deutschland strafrechtlich verbotenen Symbole. Sozialadäquanz bedeutet, dass nach § 86a Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich unzulässige Symbole in einem Angebot verwendet werden dürfen, sofern es der staatsbürgerlichen Aufklärung in Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Schleichende Akzeptanz von Nazi-Symbolen verhindern
Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender erklärte zur Entscheidung der USK: „Aggressive Computerspiele mit pseudo-historischen Bezügen nutzen Nazi-Symbole nur als zusätzlichen ‚Trigger-Faktor‘. Eine kritische Aufarbeitung des Zeitgeschehens – als ein Kriterium für Kunstfreiheit – kann ich nicht entdecken. Es sollte also bei geltendem Recht bleiben: Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist eine Straftat.“
Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied betonte: „Auch die rechtsextremistischen Gewalttaten dieser Tage zeigen, dass das Verbot noch immer aktuell ist. Wir müssen eine schleichende Akzeptanz von Hakenkreuzen und anderen Nazi-Symbolen verhindern. Unsere Gesellschaft sollte es nicht der USK überlassen, das Selbstbild der Games-Branche zu definieren und die roten Linien des Rechtsstaates zu verschieben.“
Das Spiel zeigt keine kritische Aufarbeitung des Zeitgeschehens
Lothar Hay, Medienratsvorsitzender der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) erklärte: „Die Entscheidung der USK, die Verwendung von Nazi-Symbolen zu erlauben, kann ich gerade angesichts der jetzigen politischen Lage in keiner Weise nachvollziehen. Ohne Not wird hier in einem explizit gewaltgeprägten Shooter-Spiel allein zur Steigerung des Spielreizes die Verwendung von Nazi-Symbolen zugelassen. Die USK fällt mit dieser Entscheidung hinter ihre eigene Aussage zurück, die Sozialadäquanz ‚mit großer Sorgfalt, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein‘ zu prüfen. Es bestätigt sich leider, was wir im letzten Jahr bereits befürchtet haben. Der Vertrauensvorschuss, den die USK für sich in Anspruch genommen hat, ist mit dieser Entscheidung verspielt. Denn ‚Wolfenstein: Youngblood‘ trägt in keiner Weise dazu bei, das Zeitgeschehen kritisch aufzuarbeiten. Die USK-Entscheidung ist besonders unverständlich, weil der Spielentwickler auch eine deutsche Version ohne NS-Symbole anbietet, da er mit dieser USK-Entscheidung offenbar selbst nicht gerechnet hatte“. Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein als regionale Medienaufsicht hat bereits öffentlich gegen die Freigabe protestiert.
Zum Hintergrund
Die USK-Prüfgremien haben bereits im Jahr 2018 ihr Freigabe-Verfahren geändert. Danach können auch solche Video- und Computerspiele eine Altersfreigabe bekommen, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten. Die USK begründet ihren Schritt mit der so genannten Sozialadäquanz, d.h. unzulässige Symbole dürfen verwendet werden, sofern es der staatsbürgerlichen Aufklärung in Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§86a, Abs. 3 StGB). Die Games-Branche fordert schon lange eine Gleichbehandlung von Computerspielen mit Spielfilmen und treibt sie schrittweise voran. Die Kritiker, darunter ver.di und der DGB, halten die Wirkung von Gewalt in Games für deutlich problematischer und sprechen sich dagegen aus. 2018 genehmigte die USK zunächst ein pädagogisch angelegtes Rollenspiel. Mit der Freigabe des ersten „Ego-Shooter-Spiels“ „Wolfenstein: Youngblood“ macht die USK nun den nächsten Schritt.
Quelle: Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein vom 28.06.2019 und ver.di Bundesvorstand vom 04.07.2019
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