Kinder- und Jugendschutz
Grüne wollen Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung ahnden
Genitalverstümmelung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich als schwere Körperverletzung im Strafgesetzbuch geregelt werden. Damit würde die Höchststrafe 15 Jahre betragen, wenn die Tat absichtlich oder zumindest wissentlich herbeigeführt wird, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion (17/4759).
28.02.2011
Berlin: (hib/BOB/MPI) Damit würde die Höchststrafe 15 Jahre betragen, wenn die Tat absichtlich oder zumindest wissentlich herbeigeführt wird, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion (17/4759). Nach Schätzung der Frauenrechtsorganisation ”Terre des Femmes“ würden rund 18.000 von Genitalverstümmelung betroffene und rund 5.000 gefährdete Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund in Deutschland leben.
Maßnahmen zur Eindämmung der Gefahr von Genitalverstümmelung seien verfassungsrechtlich angezeigt, betonen die Grünen. Großen Teilen der Öffentlichkeit fehle allerdings das Bewusstsein für die Strafbarkeit solcher Taten. Bei der Genitalverstümmelung handele es sich zumeist um Eingriffe an den weiblichen Genitalien, die an Mädchen zwischen dem siebten Lebenstag und dem 18. Lebensjahr vorgenommen würden. Dabei würden wesentliche Teile der Sexualorgane beschädigt, in der Regel sogar entfernt. Der Eingriff sei weder mit Religionen noch mit Tradition zu legimitieren, schreiben die Abgeordneten.
Mehr Informationen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/047/1704759.pdf
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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