Kinder- und Jugendschutz

Glücksspiel: Gesetzliche Regelungen des Kinder- und Jugendschutzes einhalten

Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat die Einhaltung des Jugendschutzes auch beim Glücksspiel gefordert.

13.09.2016

Auf einem Fachtag der Thüringer Fachstelle GlücksSpielSucht am 7. September in Erfurt unterstrich die Ministerin zudem die Bedeutung der Prävention, um Glückspielsucht bei Jugendlichen zu vermeiden.

Gesundheitsministerin Heike Werner sagte: "Junge Menschen, deren Persönlichkeit noch im Werden begriffen ist, sind durch Glücksspiele besonders gefährdet. Sie müssen daher auch besonders geschützt werden. Weil Glücksspiele heute durch Onlineangebote leicht zugänglich sind, gibt es nicht mehr den einen Ort, an dem Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen. Mit anderen Worten: Jugendschutz ist vor allem eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für dessen Einhaltung auch im Bereich Glücksspiel gilt es, das Bewusstsein zu schärfen und die notwendigen Puzzelteile zusammen zu fügen."

Hintergrund

Glücksspiel ist für Minderjährige in Deutschland verboten. Nach Angaben der Thüringer Fachstelle GlücksSpielSucht haben trotzdem mehr als 55 Prozent der Jugendlichen unter 18 Jahren schon einmal an einem Glücksspiel teilgenommen und circa 10 Prozent spielen mehrmals im Monat aktiv.

Im Freistaat Thüringen gelten circa 11.000 Menschen als glücksspielsüchtig. Bei 31,55 Prozent der Glücksspielsüchtigen im Thüringer Hilfesystem liegt der Störungsbeginn im Alter von 10 bis 21 Jahren.

Mehr Informationen im Internet unter: <link http: www.gluecksspielsucht.info cms front_content.php external-link-new-window zur internetseite von fachverband drogen- und suchthilfe e.v.>gluecksspielsucht.info

Quelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 07.09.2016

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