Kinder- und Jugendschutz
FSK und USK erhalten Zuständigkeit für Online-Medien
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und die Freiwillige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind ab sofort auch für den Online-Bereich anerkannt.
19.09.2011
Fortschritt für den Jugendschutz im Internet: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vergangene Woche in München entschieden, dass FSK.online und USK.online als neue Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt werden. „Die Anerkennung von FSK.online und USK.online ist ein Gewinn für das bewährte Modell der regulierten Selbstregulierung“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. „Gemeinsam ist es uns gelungen, damit eine der geplanten Neuerungen der Ende vergangenen Jahres gescheiterten Novellierung dennoch auf Basis der bestehenden Rechtsgrundlage im Sinne eines modernen Jugendmedienschutzes umzusetzen.“
„Wir freuen uns, dass jetzt zum ersten Mal die Selbstkontrollen nach dem Jugendschutzgesetz auch im Online-Bereich zuständig sein können“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK und Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der FSK.
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind schon seit vielen Jahren als Selbstkontrollen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) – für die Alterskennzeichnung von Kinofilmen, DVDs oder Blu-rays (FSK) und von Computerspielen auf
Trägermedien (USK) tätig. Prof. Ring betonte: „Beide Selbstkontrollen bringen damit viel Jugendschutz-Erfahrung in Bezug auf die Bewertung von Inhalten in die Online-Welt ein. Das sehen wir sehr positiv. Trotzdem hat der Online-Bereich natürlich ganz spezifische Charakteristika, die in den Prüfkriterien berücksichtigt werden müssen.“ Das sei ein wesentlicher Punkt bei der intensiven Prüfung der Anerkennungsanträge durch die KJM gewesen.
Auch die beiden zuständigen Landesmedienanstalten begrüßen die Anerkennung der neuen Selbstkontrollen für Onlineinhalte als Beitrag zur Stärkung der Selbstverantwortung. „Die Anerkennung der FSK in Wiesbaden als Selbstkontroll-einrichtung nach dem JMStV ist nicht nur Würdigung ihrer verdienstvollen bisherigen Tätigkeit für Kinofilme, sondern trägt zur Ergänzung und Verdichtung der Selbstverantwortung für audiovisuelle Inhalte im Internet und im privaten Fernsehen bei, sagte Prof. Wolfgang Thaenert, Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen). Dr. Hans Hege, Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) sagte zur Anerkennung der USK: „Die USK wird durch ihre langjährige Erfahrung im Bereich der Computerspiele auch online zu einem besseren Jugendmedienschutz – gerade in Bezug auf entwicklungs-beeinträchtigende Inhalte – beitragen.“
Quellen: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) / Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH
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