Kinder- und Jugendschutz
Ferienjobs: Worauf Schülerinnen und Schüler achten sollten
Mit Beginn der Sommerferien werden wieder viele Schülerinnen und Schüler ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern und so erste Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.
14.06.2019
„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln“, rät DGB-Jugendreferentin Tina Malguth.
„Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit“, sagt Tina Malguth. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten.
Arbeitszeiten für Kinder und Jugendliche
Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr.
Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt - und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 bis 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.
Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.
Entlohnung und faire Bezahlung
Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf 9,19 Euro je Stunde. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. „Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, betont Malguth.
Was tun bei Problemen?
Wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten, sollte man zusammen mit den Eltern was dagegen tun. DGB-Jugend-Referentin Malguth sagt: „Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte keiner tolerieren. In solchen Fällen drohen den Arbeitgebern heftige Geldbußen.“
Die örtlichen Aufsichtsbehörden, etwa die Ämter für Gewerbeaufsicht oder für den Arbeitsschutz, helfen weiter.
Mehr Informationen stellt die DGB-Jugend auf ihren Internetseiten unter Dein Ferienjob zur Verfügung.
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB-Jugend vom 14.06.2019
Termine zum Thema
Materialien zum Thema
-
Broschüre
Neue Broschüre über die Kommission für Jugendmedienschutz
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Handbuch Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Kinder in Bewegung
-
Monographie / Buch
TPJ 26: Personalauswahl, Personalgewinnung und Personalbindung
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Qualitätscheck Auslandspraktikum
Projekte zum Thema
-
Medienwerkstatt Potsdam im fjs e.V.
Potsdamer Kinder- und Jugendportal „Hast'n Plan“
-
Bundesagentur für Arbeit
planet-beruf.de – Meine Zukunft. Meine Ausbildung.
-
Grundschulverband e.V.
Eine Welt in der Schule
-
stadtmission-mensch gGmbH
Beratungsangebot für Kinder und Familien Inhaftierter
-
Forschungsverbund Freizeitenevaluation (EH Ludwigsburg / TH Köln)
Freizeitenevaluation / Evaluation Internationaler Jugendbegegnungen
Institutionen zum Thema
-
Sonstige
Go4Goal e.V.
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
DASI Berlin gGmbH - Diakonische Arbeitsgemeinschaft Sozialpädagogischer Initiativen
-
Verband / Interessenvertretung
Kreisjugendring München-Land
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
MUTABOR - Mensch & Entwicklung gGmbH
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Bund junger Naturisten (BjN) e.V.