Kinder- und Jugendschutz

Fachtagung zum E-Sport: Guckst Du nur – oder spielst Du schon?

Dürfen 14-Jährige bei einer Veranstaltung zuschauen, wo Computerspiele mit einer USK-Freigabe ab 16 Jahren gespielt werden? Die Fachtagung richtet sich an Fachkräfte in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und beschäftigt sich mit den Implikationen von E-Sport-Veranstaltungen für den Kinder- und Jugendschutz.

20.06.2017

E-Sport wird in Deutschland immer populärer. In Turnieren treten Profi-Teams in Spielen wie Counter Strike, Dota 2 oder League of Legends gegeneinander an. Zu den E-Sport-Events kommen tausende, vor allem jugendliche Fans. Die Branche verzeichnet große Umsatzsteigerungen.

Aber dürfen 14-Jährige bei einer Veranstaltung zuschauen, wenn Computerspiele mit einer USK-Freigabe ab 16 Jahren gespielt werden? Ist also "ein Spiel spielen" etwas anderes als "bei einem Spiel zuschauen"? Vor allem Kommunen, in denen große E-Sport-Events angemeldet werden, sind gefordert, sich zu solchen Fragen zu verhalten. Auch pädagogische Fachkräfte treffen zunehmend auf Jugendliche, die sich für E-Sport interessieren oder selbst Profispieler werden wollen.

Auf der Tagung wird das Phänomen E-Sport praktisch dargestellt und aus Jugendschutzsicht diskutiert. Eingeladen sind alle Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, kommunale Mitarbeiter/-innen vom Jugend bzw. Ordnungsamt und auch aktive E-Sportler/-innen.

"Guckst Du nur – oder spielst Du schon? E-Sport und Jugendschutz" findet am 4. Juli 2017 im LVR Horion-Haus in Köln statt. Die Tagungsgebühr (inklusive Verpflegung) beträgt 50€.

Die Fachtagung ist eine gemeinsame Veranstaltung der AJS NRW, des Spieleratgeber NRW und des LVR-Landesjugendamts.

Weitere Informationen und Anmeldung: <link http: www.ajs.nrw.de veranstaltung guckst-du-nur-oder-spielst-du-schon-e-sport-und-jugendschutz external-link-new-window zur fachtagung auf der internetseite ajs>www.ajs.nrw.de

Quelle: Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW vom 16.06.2017

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