Kinder- und Jugendschutz

Europarat: Gemeinsam Handeln, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen

Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November 2018 betonte der finnische Vorsitzende im Ministerkomitee des Europarates, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung ist. Außerdem rief er dazu auf, gemeinsam zu handeln, um dieses „völlig inakzeptable Übel zu bekämpfen“.

26.11.2018

Am 25. November wurde der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen begangen. Zu diesem Anlass hat sich Timo Soini, der finnische Vorsitzende im Ministerkomitee des Europarates geäußert.

Schwerwiegende Folgen für Familien und Gesellschaft

Gewalt gegen Frauen kann in vielen Formen auftreten – von häuslicher Gewalt bis Menschenhandel, von sexualisierter Gewalt bis zu Verheiratung Minderjähriger, von der Verstümmelung weiblicher Genitalien bis zu Frauenmord. Die Gewalt fügt jedem Opfer Schaden zu und hat schwere Folgen für die Familien und die Gesellschaft. Sie wirkt sich langfristig auf die körperliche und psychische Gesundheit aus. Ebenso verursacht sie Kosten für das Individuum und die Gesellschaft, da bestimmte Dienstleistungen in Anspruch genommen werden müssen und Arbeitstage verloren gehen.

Istanbul-Konvention rasch umsetzen

„Die Istanbul-Konvention des Europarates ist ein modernes, ambitioniertes und wirksames Instrument, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern. Sie zielt auch auf den Schutz von Opfern und die Bestrafung der Gewalttäter ab. Der finnische Vorsitz im Ministerkomitee ruft die Mitgliedsstaaten eindringlich dazu auf, die Istanbul-Konvention ohne weitere Verzögerung zu ratifizieren und umzusetzen,“ so Timo Soini.

Er fordert jede und jeden dazu auf, Gewalt gegen Frauen, aber auch deren tiefe Ursachen aus unserer Gesellschaft zu beseitigen. Dies würde auch dazu beitragen, dass alle Mitglieder der Gesellschaft die anderen Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben können.

Recht auf ein Leben frei von Gewalt

„Alle Frauen und Mädchen haben das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Leider entspricht dies aber nicht der Realität. Eine von drei Frauen wird zum Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt – 22% durch ihren Partner. Mehr als die Hälfte aller Frauen wurde bereits sexuell belästigt, 20% der jungen Frauen berichten über sexuelle Belästigungen im Internet“, erklärte die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, im Vorfeld des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.

Abgesehen von diesen Daten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte schätzen die Vereinten Nationen, dass 70% der Todesopfer infolge häuslicher Gewalt Frauen sind. So betrug Daten von Eurostat zufolge im Jahr 2016 die Zahl der Frauen, die vom eigenen Partner oder von Familienangehörigen getötet wurden, in Deutschland 238, in Frankreich 146, in Spanien 67, in Ungarn 45, in Kroatien 18, in Finnland 16 und in Albanien 11.

33 Staaten haben die Istanbul-Konvention bereits ratifiziert

„Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und muss entschieden bekämpft werden“, so Mijatović. Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (‚Istanbul-Konvention’) wurde mit ebendiesem Ziel ausgearbeitet. Es ist der umfassendste und weitreichendste internationale Vertrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und legt die Verpflichtungen der Staaten dar, um Gewalt zu verhindern, die Opfer zu schützen und die Täter zu verfolgen. Das Übereinkommen nimmt eine Vorreiterrolle ein, da es von den Staaten fordert, vielfältige Formen von Gewalt gegen Frauen unter Strafe zu stellen, darunter körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt, Nachstellung (‚Stalking’), sexuelle Belästigung, die Verstümmelung weiblicher Genitalien und Zwangsverheiratung. Es ist sehr ermutigend, dass 33 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates die Istanbul-Konvention bereits ratifiziert haben.“

Quelle: Europarat vom 22.11.2018 und 25.11.2018

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