Kinder- und Jugendschutz

EU: Schärfere Strafen bei sexuellem Kindesmissbrauch im Netz

Die EU-Kommission will härtere Strafen bei sexueller Ausbeutung von Kindern, Kinderpornografie und Kindesmissbrauch im Netz. Neue Rechtsvorschriften zielen auf eine Strafverschärfung durch die EU-Mitgliedstaaten.

30.03.2010

Zum ersten Mal soll auch die Kontaktaufnahme zu Kindern im Internet zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs („Grooming“") unter Strafe gestellt werden. Die EU-Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass der Zugang zu Websites mit Kinderpornografie gesperrt werden kann. Der Vorschlag stellt es den Mitgliedstaaten jedoch frei, in welcher Form die Sperrung erfolgen soll. 

"Das Herunterladen oder Anschauen von Kinderpornografie im Internet hat zur Folge, dass immer mehr Kinder vergewaltigt werden“, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. „Die Antwort der EU muss eindeutig und entschlossen sein." Denn Studien deuten darauf hin, dass 10 bis 20 Prozent der Kinder in Europa während ihrer Kindheit in der einen oder anderen Form sexuell missbraucht werden. Auch wächst die Zahl der Websites mit Kinderpornografie: Jeden Tag werden 200 neue Bilder mit Kinderpornografie ins Netz gestellt. 

Alle Informationen im Einzelnen finden Sie unter: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/9083_de.htm

Quelle: PM Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 29.03.2010

asta

 

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