Kinder- und Jugendschutz

Erste Bilanz zu Testkäufen in Baden-Württemberg: Jugendliche kommen viel zu leicht an Alkohol

Im Rahmen von Kontrollen mit 45 jugendlichen Testkäufern im Alter von 16 bis 17 Jahren wurde in Baden-Württemberg von Juni bis Oktober 2010 besonders die Einhaltung des Jugendschutzes beim Verkauf alkoholischer Getränke in den Blick genommen. Eine erste Bilanz liegt nun vor.

10.12.2010

„Im vergangen Jahr standen bei Gewaltdelikten 23 Prozent der Jugendlichen unter Alkoholeinfluss.“ Das sagte Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech heute in Stuttgart. Dies zeige, dass Alkohol als Gewaltkatalysator eine maßgebende Rolle spiele. „Deshalb setzen wir in Baden-Württemberg auch jugendliche Testkäufer ein“, ergänzte Sozialministerin Dr. Monika Stolz.

Negative Begleiterscheinungen nach übermäßigem Alkoholkonsum seien Provokationen, Pöbeleien, Ordnungsstörungen oder Körperverletzungen. Nach Angaben des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg seien im vergangenen Jahr 4.077 Kinder und Jugendliche im Alter von elf bis 19 Jahren aufgrund exzessiven Alkoholkonsums stationär im Krankenhaus behandelt worden. Gegenüber dem Jahr 2001 mit 1.805 sei dies mehr als eine Verdoppelung.

Es sei naheliegend, dass Jugendliche versuchten, bestimmte alkoholhaltige Getränke oder Zigaretten zu erwerben. „Dem Handel und Gaststättengewerbe kommt deshalb die Verantwortung zu, den jugendschutzrechtlichen Bestimmungen durch entsprechende Alterskontrollen Rechnung zu tragen“, sagte Dr. Stolz.

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren habe im April 2010 für den Einsatz jugendlicher Testkäufer Regeln vorgegeben. Wichtig seien konkrete Erkenntnisse durch polizeiliche Einsätze, Ermittlungsverfahren oder Hinweise aus der Bevölkerung, dass wiederholt gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen werde.

Eine erste Bilanz der Polizei für den Zeitraum von Juni bis Oktober 2010 liege nach den Worten von Rech nun vor. Die Kontrollaktionen hätten besonders auf die Einhaltung des Jugendschutzes beim Verkauf alkoholischer Getränke abgezielt und seien in enger Abstimmung zwischen Polizei und Kommunen in Stuttgart, dem Rems-Murr-Kreis, dem Ostalbkreis, den Landkreisen Ludwigsburg, Tuttlingen, Konstanz, Ulm und dem Stadt- und Landkreis Heilbronn erfolgt.

Eingesetzt worden seien 45 jugendliche Testkäufer im Alter von 16 bis 17 Jahren, die sich mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten freiwillig dazu bereit erklärt hätten. Überwiegend habe es sich um speziell geschulte Auszubildende der Landratsämter und kommunaler Behörden gehandelt. Kontrolliert worden seien schwerpunktmäßig Super- und Getränkemärkte, Tankstellen, Kioske, Gaststätten, Tabakwarenläden und Festzelte. Das Ergebnis sei ernüchternd. „Bei mehr als der Hälfte der über 270 Testkäufe sind Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen festgestellt worden“, sagte Innenminister Rech.

„Oft wird es Jugendlichen viel zu leicht gemacht, an alkoholische Getränke und Zigaretten zu kommen“, sagte Sozialministerin Stolz. Alle Verstöße seien angezeigt und Bußgelder in Höhe von 50 Euro bis 2.000 Euro gegen die Verkäufer oder die Betreiber verhängt worden. Bei manchen Verkaufsstellen seien bei nachfolgenden Kontrollen erneut Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen festgestellt worden. „Hier müssen die Verantwortlichen jetzt mit einem erhöhten Bußgeld rechnen“, sagte die Sozialministerin.

„Um Gewaltdelikte schon im Vorfeld zu verhindern hat das Innenministerium das Förderprogramm „Prävention alkoholbedingter Jugendgewalt“ initiiert“, sagte Rech. Dieses werde von der Baden-Württemberg Stiftung in den nächsten drei Jahren mit einer Million Euro unterstützt. Die Ausschreibung erfolge im ersten Halbjahr 2011. Gefördert würden Präventionsprojekte auf örtlicher Ebene, die sich gezielt mit alkoholgefährdeten Jugendlichen befassten.

 

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg / Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg

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