Genitalverstümmelung
Entschiedenes Vorgehen – Giffey stellt Schutzbrief vor
Zum internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung stellt Bundesfrauenministerin Franziska Giffey einen Schutzbrief vor, der Mädchen vor Genitalverstümmelung schützen soll, auch im Auslandsurlaub und in den Herkunftsländern.
09.02.2021
Weltweit sind über 200 Millionen Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, 3 Millionen Mädchen sind von ihr bedroht. Alleine in Deutschland leben 68.000 Frauen, die eine Genitalverstümmelung über sich ergehen lassen mussten. Und 15.000 Mädchen leben in der Angst, dass ihnen eine solche schwere Körperverletzung angetan wird.
Oftmals wird die weibliche Genitalverstümmelung während der Ferienzeiten in den Herkunftsländern durchgeführt. Um Mädchen davor zu schützen, hat Bundesministerin Giffey in enger Abstimmung mit Nichtregierungsorganisationen, den Ländern und den zuständigen Ressorts der Bundesregierung einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung entwickelt, den die Familien und gerade auch die betroffenen Mädchen mit auf ihre Reisen in die Herkunftsländer nehmen sollen.
Der Schutzbrief informiert über die Strafbarkeit in Deutschland, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. Es drohen bis zu 15 Jahre Haft. Weiterhin wird über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels informiert. Durch diese konkreten Informationen sollen Familien davon abgehalten werden, auf Reisen eine Genitalverstümmelung an ihren Töchtern durchzuführen. Der offizielle Schutzbrief gibt ihnen starke und überzeugende Argumente gegen den gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern an die Hand.
„Deutsches Recht macht nicht an unseren Landesgrenzen Halt“
Bundesministerin Franziska Giffey: „Mit dem Schutzbrief haben wir ein wichtiges Instrument gegen weibliche Genitalverstümmelung geschaffen, das den Mädchenberatungsstellen vor Ort und den Mädchen selbst Hilfestellung geben wird. In meiner Zeit als Bürgermeisterin in Berlin-Neukölln hätte ich mir eine solche konkrete Unterstützung von oberster Stelle der Bundesregierung immer gewünscht. Der Schutzbrief macht Familien deutlich, dass das deutsche Recht bei dieser archaischen Straftat nicht an unseren Landesgrenzen Halt macht und weist sie auf die ernsthaften Konsequenzen hin. Morgen [6. Februar] ist der internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung. Er erinnert daran, um was für eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung es sich hier handelt. Betroffene Frauen leiden unter lebenslangen Schmerzen und gesundheitlichen Problemen. Ihnen wird ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung genommen. Gegen diese grausame Praxis müssen wir entschieden vorgehen.“
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Bundesaußenminister Heiko Maas, Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben den Schutzbrief ebenfalls mitunterzeichnet.
Der Schutzbrief wird auf den Webseiten der beteiligten Ministerien, der Bundesländer sowie diverser NGOs zum Herunterladen und Bestellen bereitstehen, z. B. auf der Seite des BMFSFJ. Der gedruckte Flyer soll künftig bei NGOs, Beratungsstellen und Arztpraxen ausliegen und so das Beratungspersonal bei der Aufklärung unterstützen. Gedruckt hat der Flyer die Größe eines Reisepasses, so dass er bequem auf Reisen mitgenommen werden kann. Zudem wird der Schutzbrief zeitnah in andere Sprachen übersetzt werden (neben Englisch und Französisch auch in verschiedene afrikanische und asiatische Sprachen).
Arbeitsgruppe unter Leitung des Frauenministeriums
Das BMFSFJ leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, in der sechs Bundesressorts, die Bundesländer, die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Bundesärztekammer, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Integra, die Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen, die sich in Deutschland gegen weibliche Genitalverstümmelung einsetzen, vertreten sind. Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland. Nähere Informationen hierzu versammelt das BMFSFJ auf seiner Website.
Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Unterstützung erhalten Betroffene von weiblicher Genitalverstümmelung auch über das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das barrierefreie, anonyme und mehrsprachige Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.02.2021
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