Kinder- und Jugendschutz

Studie: Kinder-Apps nicht immer kinderfreundlich

Kinder-Apps sind nicht in jedem Fall auch kinderfreundlich. Viele Entwickler und Anbieter solcher Apps müssen noch ihre Hausaufgaben machen und nachbessern. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) im Rahmen des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“.

27.08.2013

Geprüft wurden 32 kostenlose Apps, die sich speziell an Kinder richten.

Eine Erkenntnis der Untersuchung: Wo kostenlos drauf steht, muss nicht kostenlos drin sein. In einigen Fällen hält die kostenlose Spielvariante nur wenige Minuten an, sodass ein Kauf innerhalb der App, ein sogenannter In-App-Kauf, unumgänglich ist. Aber auch die in den laufenden Spielbetrieb integrierten Wartezeiten – in einem Fall von bis zu sieben Stunden – dienen augenscheinlich dazu, einen In-App-Kauf zu forcieren. Der Zukauf von vermeintlich mehr Spielspaß wird den Kinder nicht schwer gemacht: Ein Klick – und schon erfolgt die Abrechnung über die Telefonrechnung oder die Prepaid-Karte des Smartphones. Dabei variiert die Höhe der Kaufpreise für einen In-App-Kauf zwischen wenigen Cent bis in den hohen zweistelligen Euro-Bereich.

Werbung – nicht immer für Kinder geeignet

Ein weiteres Ärgernis zeigte sich auch bei der in die Apps integrierten Werbung, die nicht immer deutlich genug von den Inhalten getrennt war und teilweise Inhalte zeigte, die die Entwicklung von Kindern beeinträchtigen können wie Werbung für ein Online-Casino oder einen Flirt-Chat. Auch Werbung, die sich teilweise über den gesamten Bildschirm legte, lies sich nicht immer mühelos beseitigen. Dass Kinder-Apps bereits soziale Medien wie Facebook und Twitter einbinden, sieht der vzbv aus Datenschutzsicht besonders kritisch. Das gilt vor allem dann, wenn Kinder mit Hilfe von Belohnungen in Form virtueller Güter dazu verleitet werden sollen, eine der Anwendungen auszuführen. „Denn oft ist nicht klar, welche Daten übertragen und zu welchen konkreten Zwecken diese genutzt werden. Hinzu kommt, dass nur die Eltern in die Datenweitergabe und Datennutzung ihrer Kinder einwilligen können“, sagt Carola Elbrecht, Koordinatorin des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“.

Spielregeln gestalten und einhalten

Um Kinder-Apps kinderfreundlicher zu gestalten, seien dringende Nachbesserungen nötig: „Wir brauchen nicht nur Spielregeln für die Spieler der Apps, sondern auch für die Entwickler und Anbieter. Sie dürfen den kindlichen Spieltrieb nicht manipulieren oder finanziell ausnutzen“, sagt Elbrecht. Das gelte vor allem für In-App-Kaufangebote: Wenn überhaupt, sollten sie nur in einem beschränkten reglementierten Umfang in Kinder-Apps integriert sein. Neben zwingenden Preisobergrenzen im Hinblick auf den Einzel-, aber auch den Gesamtkauf, sollten Kinder und deren Eltern die Kosten für In-App-Käufe kontrollieren, beziehungsweise die Funktion auch deaktivieren können.

Das Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ wird finanziell gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. 

Downloads

  • <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv kinder-apps-positionspapier-2013-08-22.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Positionspapier zu Kinder-Apps (PDF, 42,84 KB)
  • <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv kinder-apps-untersuchungsbericht_2013-08-22.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Untersuchung zu Kinder-Apps | Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ (PDF, 1121,01 KB)

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband vom 22.08.2013

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