Kinder- und Jugendschutz

DKHW und KJM fordern stärkeren Fokus auf soziale Medien bei Medienkompetenzvermittlung und Jugendmedienschutz

Kinder-Influencer und neue Werbeformate – das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) plädieren bei der Medienkompetenzvermittlung und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen nachdrücklich für eine stärkere Berücksichtigung von sozialen Medien. Aus Sicht der Organisationen sollte sich diese, z.B. im Rahmen von Medienbildung an Schulen oder in der Kinder- und Jugendhilfe, sowohl auf Kinder als Akteure in sozialen Medien als auch auf Kinder als Adressaten von sozialen Medien beziehen.

27.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die KJM veranstalteten am 27. September 2018 in Berlin den Fachtag „Zwischen Spielzeug, Kamera und YouTube – Kinder und Influencing in sozialen Medien“. Dabei lag ein besonderer Fokus auf die Persönlichkeitsrechte von Kindern im Internet sowie die Instrumentalisierung von Kindern und unzulässige direkte Kaufappelle an Kinder in sozialen Medien.

Neues Phänomen: Kinder-Influencer

„Wir müssen uns in Deutschland dringend dem neuen Phänomen der Kinder-Influencer im Spannungsfeld zwischen digitaler Teilhabe, kreativer Freizeitbeschäftigung, Arbeit von Minderjährigen und Persönlichkeitsrechten von Kindern stellen. Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Kindern ist durch die Nutzung sozialer Medien zunehmend bedroht. Jegliche Beteiligung der Kinder an Influencing-Formaten muss freiwillig und auf der Basis einer Einwilligung des Kindes geschehen. Gleichzeitig sind hier die bestehenden rechtlichen Instrumente des Kinder- und Jugendschutzes auf neue Medien- und Werbeformate durch die Medienaufsicht anzuwenden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt auch bei der Beschäftigung von Kindern im Rahmen von Social-Media-Kanälen. Anbieter, Agenturen und Werbetreibende sollten ihrer Verantwortung zum Kinderschutz mit geeigneten Maßnahmen nachkommen, zum Beispiel mit Qualitätskriterien für einen kindgerechten und ethisch einwandfreien Umgang mit Kindern im Kontext Influencing“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kinder- und Jugendschutz in den sozialen Medien

„Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag enthält klare Regelungen zu Werbung. Diese gelten natürlich auch für vergleichsweise neue Werbeformen wie Influencing. Deshalb erfordert diese neue Werbeform nicht automatisch neue Gesetze: Direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche oder Werbung, die die Unerfahrenheit von Kindern ausnutzt, sind in Instagram-Stories genauso unzulässig wie im Werbeblock einer Fernsehsendung. Zugleich müssen alle Akteure ihre Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien wahrnehmen und sich im Zweifel auch über das gesetzliche Maß hinaus dafür engagieren“, sagt Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).

Hintergrund

Der Fachtag „Zwischen Spielzeug, Kamera und YouTube – Kinder und Influencing in sozialen Medien“ widmete sich dem Thema sowohl aus wissenschaftlicher Sicht als auch mit Einblicken in die Praxis. Rund 120 Teilnehmende aus den Bereichen Medienpolitik, Jugendmedienschutz und Medienpädagogik kamen dort zusammen. Der Fachtag wurde unterstützt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Redaktion: Uwe Kamp

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