Kinder- und Jugendschutz
DKHW fordert stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls für Kinder-Influencer
Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) fordert anlässlich des Safer Internet Day am 11.02.2020 die stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls für Kinder-Influencer in sozialen Medien. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollten Anbieter von Social-Media-Plattformen wie Instagram oder Videoportalen wie YouTube ebenso wie Agenturen und Werbetreibende ihrer Verantwortung für den Kinderschutz nachkommen. Aber auch Gewerbeaufsichtsämter und Jugendämter sind aufgefordert, die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes in diesem Bereich besser als bisher durchzusetzen.
11.02.2020
Grenzen zwischen Freizeitspaß und Kinderarbeit sind oft fließend
„Bei Kinder-Influencern bewegen wir uns im Spannungsfeld zwischen digitaler Teilhabe und kreativer Freizeitbeschäftigung einerseits und Arbeit von Minderjährigen und Persönlichkeitsrechten von Kindern andererseits. Zum Schutz dieser Kinder ist eine konsequentere Anwendung bestehender Rechtsrahmen auf diese Medien- und Werbeformate notwendig. Kinder und Eltern brauchen Informationen und Aufklärung über die kinderrechtlichen Implikationen, wenn sie auf Social-Media-Plattformen agieren. Kinder dürfen nicht gedrängt, gelockt oder gar gezwungen werden, vor der Kamera zu agieren“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Wenn arrangierte Szenen gezeigt werden, in denen zugleich, und egal wie subtil für Produkte geworben wird, ist das ganz klar Kinderarbeit. Die ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Und wenn durch Klicks Einnahmen erzielt werden, sind diese Grenzen oft fließend. Natürlich können und sollten die Gewerbeaufsichtsämter Möglichkeiten des Agierens vor der Kamera zulassen, wie sie das beispielsweise auch für Werbe-, Theater- oder Filmproduktionen machen. Bisher haben die Gewerbeaufsichtsämter aber Kinder-Influencer noch nicht auf dem Schirm und liegen diesbezüglich im digitalen Tiefschlaf“, so Krüger weiter.
Spannungsfeld zwischen Kindeswohl und finanziellen Interessen
„Wir beobachten aber auch, dass immer wieder Kinder-Influencer rechtswidrigen Eingriffen auf ihre Integrität ausgesetzt sind. Filmen beim Aufwecken, der Besuch beim Kinderarzt oder im Krankenhaus, im Badezimmer, im Planschbecken – das geht gar nicht“, so Krüger. Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht zudem mit Sorge, dass in zunehmendem Maße Interessenkonflikte zwischen dem Schutz des Kindeswohls und den finanziellen Interessen der Eltern bestehen. Kinder-Influencer tragen in vielen Fällen erheblich zum Familieneinkommen bei oder bestreiten es teilweise komplett. Wenn es hier dadurch zu erheblichen Interessenkonflikten kommt, kommt ein Eingreifen der Familiengerichte in Betracht. „Das darf aber nur das letzte Mittel sein. Es braucht an erster Stelle viel Aufklärung und Sensibilisierung der Eltern, damit sie selbst ihre Kinder schützen“, so Krüger abschließend.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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