Kinder- und Jugendschutz

DFV zum Entwurf des Jugendschutzgesetzes: Überfällig, aber halbherzig

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Entwurf des Bundesfamilienministeriums zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes als notwendigen Schritt in die digitale Gegenwart, mahnt aber – in einer gemeinsamen Stellungnahme mit weiteren Verbänden aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Kinderschutz – Verbesserungen wie Netzanschlussfilter an.

02.03.2020

„Der Gesetzentwurf ist ein überfälliger Schritt in die Gegenwart, denn die Digitalisierung stellt auch den Kinder- und Jugendschutz im Internet vor neue Herausforderungen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die zunehmende Medienvielfalt und die Risiken im Umgang mit Neuen Medien berücksichtigt werden,“ sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Erstmals sollen im Jugendschutzgesetz (JuSchG) Neuerungen wie Apps, Streamingdienste, Soziale Netzwerke und Online-Spiele beachtet werden. Bislang beschränkt es sich auf die Regulierung von Inhalten auf Datenträgern wie Büchern, Filmrollen oder DVDs.

Verpasste Chance, besonders aus Sicht der Eltern

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit neun Verbänden aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Kinderschutz mahnt der DFV jedoch verpasste Chancen an, besonders aus Sicht der Eltern: „Die digitale Revolution verwischt zunehmend die gewohnten Grenzen zwischen den Medien. Das fordert Eltern besonders heraus. Hier steht jede Familie erst einmal alleine da – im Guten wie im Schlechten. Enorm hilfreich wäre eine einfache Lösung aus einem Guss,“ so Zeh. Diese fehlt auch im neuen Entwurf. Notwendig sind Netzanschlussfilter, welche als ebenso kostenlose wie plattformübergreifende Lösung bereits vor dem Gang ins Netz ansetzen. Sie werden nicht einmal erwähnt.

Für völlig unverständlich halten die Verbände zudem, dass lediglich Anbieter mit einer Million Nutzern in Deutschland zu Vorsorgemaßnahmen wie Altersüberprüfungen angehalten werden sollen. „Hier gerät der Entwurf ins Straucheln, denn die Umsetzung lässt viele Fragen offen. Um wirklich wirksam und zukunftsweisend zu sein, muss Kinder- und Jugendschutz bei der tatsächlichen Gefährdung ansetzen, nicht bei willkürlich gezogenen Größenordnungen,“ mahnt Zeh an.

Fortschritte bei der Alterskennzeichnung und bei der Bekämpfung von Cyber-Grooming

Lob verdiene hingegen das Vorgehen der Bundesegierung gegen sexualisierte Anmache von Minderjährigen im Internet (sogenanntes Cyber-Grooming). Erst im Januar wurden die Befugnisse von Ermittlungsbehörden durch eine Änderung des Strafrechts gestärkt. Jetzt soll die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen als Schutzziel in das JuSchG eingeführt werden.

Erleichterung für Eltern verspricht zudem die vorgesehene Alterskennzeichnung auch für Inhalte auf Film- und Spieleplattformen. Der Grund für die Altersbeschränkung soll zudem durch einfache Symbole klar erkennbar gemacht werden. Allerdings sollen auch hier Anbieter unter einer Millionen Nutzern in Deutschland ausgenommen werden. „Hier muss dringend nachgebessert werden,“ so Zeh. „Ein Film oder Spiel wird nicht weniger gewalttätig, bloß weil der Verkäufer kein Internetgigant ist. Das Einfügen der entsprechenden Kennzeichen auf Seiten der Anbieter ist alles andere als eine Herkulesaufgabe – der Entwurf selbst spricht von einem unerheblichen Erfüllungsaufwand.“

Konsequente Durchsetzung des künftigen Gesetzes gefordert

Die Verbände mahnen an, die neuen Regelungen auch konsequent durchzusetzen. Bei Verstößen sind klare Sanktionen und ihre wirksame Durchsetzung nötig. Dazu gehört die ausreichende Ausstattung der neu zu schaffenden Bundeszentrale für Jugend- und Medienschutz sowie die Bildung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft.

Folgende Verbände haben die gemeinsame Stellungnahme zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (PDF, 1 MB) verabschiedet:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V.
  • Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. (BDWi)
  • Deutscher Familienverband e.V.
  • Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB)
  • Deutscher Philologenverband e.V. (DPhV)
  • ECPAT Deutschland e.V.
  • Innocence in Danger e.V.
  • Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD)
  • Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)
  • VPK - Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.

Quelle: Deutscher Familienverband e.V. vom 28.02.2020

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