Kinder- und Jugendschutz
DBJR zur Änderung des Jugendschutzgesetzes – Wirkungsvolle Umsetzung nötig
Im Grundsatz setze der Gesetzentwurf die richtigen Akzente, betont der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) in seiner Stellungnahme zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Es sei allerdings eine wirkungsvolle Umsetzung notwendig. Detailliert wird auf die Bereiche Medienkonvergenz, Schutzziele, Kennzeichnung, Anbieterverantwortung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie auf die Pläne für eine Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz eingegangen.
06.03.2020
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) nimmt stellvertretend für Kinder und Jugendliche, von denen sich rund sechs Millionen junge Menschen in Jugendverbänden und -ringen engagieren, Stellung zum vorliegenden Entwurf des 2. Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (2. JuSchG-ÄndG).
Im Grundsatz setze der Gesetzentwurf die richtigen Akzente. Es sei überfällig, Medienkonvergenz zu erreichen. Es sei dringend notwendig, Interaktionsrisiken aufzunehmen. Es sei wichtig, den Schutz der persönlichen Integrität ebenso zu stärken wie die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Personensorgeberechtigten und Fachkräften. Es sei richtig, die Verantwortung der Anbieter zu erhöhen und durchzusetzen. Neben Schutz und Förderung müsse Teilhabe junger Menschen ein zentrales Element in einem modernen Jugendschutz und Jugendmedienschutz sein. Das alles sei im Entwurf enthalten, betont der DBJR in seiner Stellungnahme.
Die geplanten Änderungen müssten jedoch wirkungsvoll umgesetzt werden, was im Gesetzentwurf nur unzureichend gelungen sei. Beispielsweise blieben Differenzen zu anderen Gesetzen wie dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV), dem Telemediengesetz (TMG) oder dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Diese Gesetze könnten den Jugendmedienschutz im vorliegenden Entwurf an wichtigen Stellen neutralisieren. Durch zahlreiche Ausnahmeregeln und den dialogischen Ansatz hat das Gesetz auf relevante Plattformen und Anbieter, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben, kaum Wirkung. Aus Sicht des DBJR bestehe sogar die Gefahr, dass bestehende Jugendschutzstandards durch die Gesetzesänderung reduziert werden, weil Kompetenzen von Bund und Ländern sowie von Bundesministerien im Sinne eines wirkungsvollen Jugendmedienschutzes nicht eindeutig aufgelöst werden.
Seine Anregungen und Kritik stellt der Deutsche Bundesjugendring in seiner Stellungnahme (PDF, 148 KB) dar.
Quelle: Deutscher Bundesjugendring e.V.
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