Kinder- und Jugendschutz

Bundesprüfstelle indiziert Internetangebot „isharegossip“

Mit Entscheidung vom 24. März 2011 hat das Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien beschlossen, das Internetangebot „isharegossip“ zu indizieren.

28.03.2011

Das Indizierungsverfahren beruht auf einem Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Dieses sieht eine Jugendgefährdung gegeben, weil das Angebot die Möglichkeit bietet, Cybermobbing zu betreiben, indem anonym herabwürdigende Äußerungen über andere Personen verbreitet werden können.

Dem Antrag vorangegangen war eine Gewalt-Eskalation am 19. März in Berlin-Wedding, wo eine Gruppe von 20 Jugendlichen einen 17-Jährigen schwer misshandelte, nachdem dieser Mitschülerinnen seiner Freundin zur Rede gestellt hatte, die per „isharegossip“ massiv mobbend gegen Freundin vorgegangen waren.

Der Auffassung des BMFSFJ, dass eine Jugendgefährdung in Bezug auf das Internetangebot „isharegossip“ zu bejahen ist, weil Jugendliche den im Internetangebot propagierten rücksichtslosen und antisozialen Umgang mit Anderen in ihr eigenes Verhalten übernehmen könnten, hat sich das Gremium der Bundesprüfstelle in vollem Umfang angeschlossen.

Da es sich um ein ausländisches Internetangebot handelt, wird die Seite aufrund der Indizierung allerdings lediglich über hiesige Suchmaschinen nicht mehr auffindbar sein, das Angebot selbst bleibt weiterhin auch von Deutschland aus erreichbar.

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