Kinder- und Jugendschutz

Bewegung bei Jugendschutzprogrammen: KJM bewertet zweites Konzept positiv

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vergangene Woche in München das Jugendschutzprogramm der Telekom positiv bewertet.

22.09.2011

Das vorgelegte Konzept für die Kinder- und Jugendschutzsoftware entspricht grundsätzlich den Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). „Jugendschutzprogramme sind ein wesentlicher Baustein eines modernen Jugendmedienschutz-Systems. Deshalb ist es ein großer Erfolg für die KJM, innerhalb von nur fünf Wochen nun schon das zweite Jugendschutzprogramm positiv bewerten zu können“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

Die Positivbewertung der KJM ist der erste Schritt auf dem Weg zur tatsächlichen Anerkennung des Jugendschutzprogramms, die die Telekom anstrebt. Die KJM begrüßt das Engagement von Anbietern und Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen zu befördern.

Jugendschutzprogramme können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Die Aufgabe der Anerkennung von Jugendschutzprogrammen liegt bei der KJM.

Aber nicht nur Eltern und Erzieher, auch Anbieter profitieren von Jugendschutzprogrammen: Sie können ihre Angebote künftig so klassifizieren, dass anerkannte Jugendschutzprogramme die Alterseignung erkennen können. Sind Inhalte, die Kinder und Jugendliche beeinträchtigen, zutreffend programmiert, dürfen Anbieter diese dann ohne weitere Schutzmaßnahmen verbreiten.

Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

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