Kinder- und Jugendschutz
Beteiligung gefragt: Neuer Jugendmedienschutz in Sachsen
Die Online-Konsultation zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geht in die zweite Runde. Vom 20. Oktober bis zum 17. November 2014 können Bürger über die Themen Altersstufen, Jugendschutzprogramme, Jugendschutzbeauftragte und die Stärkung der Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle beraten und diskutieren.
20.10.2014
Zusammenarbeit von Land und Bürgern
Das Eckpunkte-Papier, das jetzt zur Diskussion steht, haben alle 16 Länder gemeinsam auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Beteiligungsphase sowie der fortgeführten Gespräche mit den fachlich beteiligten Stellen entworfen. Die Federführung der Online-Konsultation übernimmt dabei der Freistaat Sachsen.
Bereits im Frühjahr 2014 hatten sich 136 Bürgerinnen und Bürger an der ersten Befragungsrunde beteiligt. Auf der Online-Plattform <link http: www.ideen-jugendmedienschutz.de>www.ideen-jugendmedienschutz.de konnten sie Änderungsvorschläge der Rundfunkkommission zur Gesetzesnovelle kommentieren und eigene Ideen einbringen. Insgesamt verfassten die Teilnehmer dabei 469 Kommentare und gaben 125 Bewertungen ab.
"Ich bedanke mich bei allen, die sich bisher an dieser wichtigen Diskussion beteiligt haben", sagte der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Staatsminister Johannes Beermann. "Politik lebt davon, dass sich Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligen. Ihre Ideen beleben den Gesetzgebungsprozess. So stellen wir außerdem sicher, dass der neue Jugendmedienschutz den tatsächlichen Bedürfnissen gerecht wird."
Eckpunktepapier für einen zukünftsfähigen Jugendmedienschutz
"Mit dem neuen Eckpunktepapier wollen wir einen weiteren Schritt in Richtung eines zukunftsfähigen Jugendmedienschutzes gehen. Daher freue ich mich sehr auf eine lebhafte und konstruktive Diskussion auf dieser Online-Plattform", sagte die Chefin der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Jacqueline Kraege.
Im Ergebnis der ersten Befragungsrunde kritisierten die Teilnehmer der Online-Konsultation beispielsweise die Altersstufen zur Kennzeichnung von Telemedien. Die Rundfunkkommission hatte dafür ausschließlich die Angaben "ab 12 Jahren" und "ab 18 Jahren" vorgeschlagen. Die Bürgerinnen und Bürger dagegen wollen sich lieber an den gängigen FSK-Stufen "ohne Altersbeschränkung", "ab 6 Jahren", "ab 12 Jahren", "ab 16 Jahren" und "ab 18 Jahren" orientieren. Dieser Wunsch wurde in das aktuelle Eckpunkte-Papier aufgenommen.
Nach der zweiten Konsultationsrunde wird auf der Grundlage des überarbeiteten Eckpunktepapiers sowie der Auswertung der Online-Konsultation der Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages erarbeitet. Anschließend führen die Landtage Anhörungen nach ihren jeweiligen Verfahrensvorschriften durch.
Die Novellierung des Staatsvertrages ist nötig, um Rechtssicherheit für Internetnutzer zu erzielen und den Schutz der Jugendlichen vor jugendgefährdenden und damit insbesondere extremistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten zu verbessern.
Link zur Online-Plattform: <link http: www.ideen-jugendmedienschutz.de>www.ideen-jugendmedienschutz.de
Quelle: Sächsische Staatskanzlei vom 19.10.2014
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