Kinder- und Jugendschutz

BAJ fordert stärkere Beteiligung des Bundes beim Jugendmedienschutz

In ihrer Stellungnahme zu den Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) begrüßt die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), dass erneut Versuche unternommen werden, das Jugendmedienschutzrecht weiterzuentwickeln.

19.05.2014

Grundsätzlich kann an der Kennzeichnung von Inhalten, auf die dann nutzerautonome Jugendschutzprogramme reagieren können, aus Sicht des Verbandes weiter festgehalten werden. Technischer Jugendschutz wird nie perfekt sein können, aber die Anwendung und Verbreitung kann verbessert werden. Unstrittig ist auch eine auf Dauer angelegte Tätigkeit von jugend-schutz.net.

Der von den federführenden Staatskanzleien der Länder in den Blick genommene Zeitrahmen bis Ende 2014 allerdings, die ungeklärten rechtlichen Kontexte sowie die Konzeption der zurzeit laufenden Sammlung von Anregungen in einer »Online-Befragung« lassen Zweifel daran aufkommen, ob nachhaltige und abgestimmte Verbesserungen gelingen.

Die BAJ fordert stattdessen die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, bei den jetzt wieder anstehenden Beratungen einmal innezuhalten und mit längerem Atem ernsthaft zu prüfen, wie eine Verschmelzung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und des JMStV auf ein einziges Jugendschutzgesetz zu erreichen ist. Diese würde nach Auffassung der BAJ erheblich dazu beitragen, die rechtlichen Regelungen in der Öffentlichkeit und in den Lebensbereichen von Eltern, Erziehungspersonen und nicht zuletzt bei den jungen Menschen selbst bekannter zu machen.

Angesichts der zunehmenden Durchdringung der Lebenswirklichkeit durch mediale Techniken und Angebote ist es dringend erforderlich, dass die politischen Entscheider nicht allein der Regulierungsthematik verhaftet bleiben. Wer nicht nur auf »rechtsfeste« Regulierungsperspektiven setzt, muss verstärkt auf Aufklärungs-, Anreiz- und unterstützende Systeme setzen.

Kommerziellen wie nichtkommerziellen Anbietern von Medieninhalten könnten fachliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, ihre Angebote »jugendschutzfester« zu gestalten und dies als Qualitätsmerkmal zu nutzen.
Projekte zur Medienpädagogik gibt es inzwischen zahlreich, aber es fehlt an der Nachhaltigkeit, Koordination und flächigen Verbreitung. Angebote des erzieherischen Jugendschutzes gemäß §14 Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) müssen deutlich profiliert werden. Immerhin scheint es bereits gelungen, auch junge Menschen selbst für die Risiken zu sensibilisieren, die in der medialen Kommunikation liegen.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. vom 14. Mai 2014

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