Kinder- und Jugendschutz

Aktionsplan für Jugendschutz vorgestellt

Im Zweifel generelle Ausweiskontrolle: Drogenbeauftragte der Bundesregierung und der Handelsverband Deutschland (HDE) vereinbaren Aktionsplan zur Stärkung des Jugendschutzes.

19.05.2010

 

Eine Frau und ein Mann stehen hinter Mikrofonen Mechthild Dyckmans und Josef Sanktjohanser (Präsident des HDE) bei der Bundespressekonferenz "Aktionsplan zur Stärkung des Jugendschutzes in Deutschland" (Foto: BMG)

In Reaktion auf die steigende Zahl von Alkoholmissbräuchen unter Jugendlichen haben der Einzelhandel und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung am 19. Mai 2010 eine Vereinbarung geschlossen, durch die der Jugendschutz gestärkt werden soll. Neu sind als zentrale Maßnahmen die im Zweifelsfall generelle Ausweiskontrolle bei jugendlich aussehenden Alkoholeinkäufern sowie die Überprüfung durch interne Testkäufe mit Volljährigen.

Der Aktionsplan zur Stärkung des Jugendschutzes sieht noch weitere Elemente vor, wie z.B. eine verbesserte Ausbildung des Verkaufspersonals, Schulungen sowie Kundeninformationen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird unterstützt durch Kassenwarnsysteme und durch Kontrollen von Verstößen.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, zeigte sich erfreut, dass der Einzelhandel ihrer Empfehlung gefolgt sei und nunmehr generell den Ausweis kontrolliere. "Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für einen flächendeckenden und konsequenten Jugendschutz in Deutschland. Damit wird es Jugendlichen erschwert, illegal an Alkohol zu kommen. Das Verkaufspersonal wird bei der Einhaltung des Jugendschutzes unterstützt. Ich bin sicher, dass auch die Kunden dies begrüßen werden, selbst wenn es dann an der Kasse mal etwas länger dauern sollte“, so Dyckmans.

Banner: Man sieht Ihnen Ihr Alter gar nicht anDie Verbraucherinfo soll im Kassenbereich zum Einsatz kommen und zur Unterstützung sowie als Argumentationshilfe für das Verkaufspersonal dienen.

Der Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser. bekräftigte, dass Jugendschutz für den Einzelhandel von großer Bedeutung sei. „Deshalb wird der Handel zukünftig interne Testkäufe durchführen. Dabei werden volljährige Testkäufer eingesetzt“, kündigt HDE-Präsident Sanktjohanser an. Diese Testkäufe würden dazu dienen, die Mitarbeiter weiter für das Thema Jugendschutz und ihre eigene wichtige Rolle dabei zu sensibilisieren. Die Mitarbeiter in den 90.000 Lebensmittelgeschäften in Deutschland sollen künftig noch besser bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützt werden. „Wenn eine Kassiererin auch nur den allerleisesten Zweifel daran hat, dass ein Kunde alt genug ist, um Alkohol zu kaufen, heißt es: Kein Alkohol ohne Ausweis. Die Devise lautet, besser, dreimal zu oft nach dem Ausweis fragen, als einmal zu wenig“, sagt Sanktjohanser. Darüber hinaus setze der Einzelhandel weiterhin auf die Schulung der Mitarbeiter und moderne Kassenwarnsysteme, die die Kassiererin mit einem akustischen Signal auf Artikel, die dem Jugendschutz unterliegen, hinweisen. „Aufklärung und Kontrolle funktionieren besser als Verkaufsverbote“, zeigt sich der HDE-Präsident mit Blick auf das nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg überzeugt. Sinnvoller und erfolgreicher als Verkaufsverbote sei eine konsequente Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes: „Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz müssen schnell und wirksam geahndet werden“, fordert Sanktjohanser von den Landesregierungen. Aber auch Familien und Schulen sowie alle, die alkoholische Getränke anbieten, müssten ihrer Verantwortung entsprechend handeln. Das Problem des übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen könne nur gemeinsam von Eltern, Schulen, Politik und Wirtschaft gelöst werden. Der Einzelhandel trage hierzu seinen Teil bei.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und des Handelsverbands Deutschland (HDE)

ik

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