Kinder- und Jugendschutz

42 Kommunen stellen in Berlin Erfahrungen im Bundesprojekt "Aus Fehlern lernen - Qualitätsmanagement im Kinderschutz" vor

Um Kinder wirksam vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen, braucht es ein verlässliches und wirksames Kinderschutzsystem. Deshalb will die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, ein neues Bundeskinderschutzgesetz vorlegen.

12.11.2010

Es basiert unter anderem auf Erkenntnissen des 2009 gestarteten Projekts "Aus Fehlern lernen - Qualitätsmanagement im Kinderschutz" des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH). In Berlin stellen heute (Freitag) 42 Kommunen ihre Erfahrungen daraus vor.

Kristina Schröder würdigt den Einsatz der Kommunen: "Die Fachkräfte vor Ort tragen Tag für Tag eine große Verantwortung. Schreckliche Fälle von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung machen jedoch deutlich, dass das bisherige Hilfesystem Lücken hat, die wir dringend schließen müssen. Diese Bruchstellen zu erkennen und aus ihnen zu lernen ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einem verbesserten Kinderschutz in Deutschland", so die Bundesfamilienministerin.

Das Projekt "Aus Fehlern lernen - Qualitätsmanagement im Kinderschutz" basiert auf dem gemeinsamen Beschluss des Kinderschutzgipfels der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder 2008. Danach sollte beim 2007 ins Leben gerufenen NZFH eine Plattform für den regelmäßigen Erfahrungsaustausch entstehen, um vorhandene Defizite im Kinderschutz zu identifizieren und zu beseitigen. Fast 600 Fachkräfte haben sich seit April 2009 bundesweit an dem Projekt beteiligt. Zentrale Ergebnisse sind: 

  • Der Aufbau von Kinderschutznetzwerken ist ein besonders großes Anliegen der Fachpraxis. Die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Fachkräften und Einrichtungen muss weiter verbessert werden
  • Die Einschätzung einer konkreten Kindeswohlgefährdung ist in vielen Fällen eine große fachliche Herausforderung. Kollegialer Austausch, eine Beratung durch Spezialstellen und der Einsatz verbindlicher Verfahren geben hier mehr Sicherheit
  • Personalmangel und zunehmende Fallzahlen sind für die Fachkräfte ein großes Problem. Der Erfolg, Kinderschutz vor Ort zu verbessern, hängt jedoch wesentlich von der örtlichen Ressourcenausstattung ab

Das Bundeskinderschutzgesetz steht auf zwei Säulen - Prävention und Intervention. Die Bundesfamilienministerin setzt dabei vor allem auf die gesetzliche Verankerung Früher Hilfen und bessere rechtliche Grundlagen für qualifizierte Netzwerkarbeit und Kooperation: Alle im Kinderschutz wichtigen Akteure - wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei - sollen vor Ort zielgerichteter zusammenarbeiten können. Die Bundesfamilienministerin wird das neue Gesetz noch in diesem Jahr vorlegen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.fruehehilfen.de sowie unter:  <link http: www.bmfsfj.de. _blank external-link-new-window>www.bmfsfj.de. 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Pressemitteilung vom 12.11.2010

 

Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

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