Kinder- und Jugendarbeit
Zweiter Durchgang im Projekt „JUMPin.NRW“ startet mit 15 jungen Menschen
Zülfiye Kaykın, Staatssekretärin für Integration beim Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, hat die neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Projektes JUMPin.NRW begrüßt.
12.12.2012
„Wir möchten Sie motivieren, Ihre Talente und Ihr Engagement in unser Gemeinwesen einzubringen. So werden Sie zu Multiplikatoren für bürgerschaftliches Engagement und nehmen eine Vorbildfunktion für andere Jugendliche ein“, sagte die Staatssekretärin in Düsseldorf bei der Übergabe der Teilnahmeurkunden an 15 junge Menschen mit unterschiedlicher Zuwanderungsgeschichte.
Das Bildungs- und Begegnungsprojekt „Junge Menschen mit Potential in NRW (JUMPin.NRW)“ will Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund zu politischem Engagement motivieren. Es bietet Einblicke in politische Strukturen und die Chance, persönliche Netzwerke zu knüpfen.
Ein Jahr lang nehmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausbildungs-, studien- oder berufsbegleitend an Seminaren, Diskussionsveranstaltungen, Praktika und Studienfahrten teil. Auf dem Programm steht unter anderem eine mehrtägige Studienreise nach Berlin, wo sie Abgeordnete des Deutschen Bundestages kennenlernen und intensive Diskussionen mit ihnen führen können. Am zweiten Durchgang des im Auftrag des Landes von der Otto-Benecke-Stiftung durchgeführten Projektes nehmen wiederum Migrantinnen und Migranten zwischen 18 und 28 Jahren teil.
Einige Absolventinnen und Absolventen des ersten Durchganges aus dem letzten Jahr stehen ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Staatssekretärin Kaykın: „Ihre Bereitschaft, als ‚Alumni’ weiter an dem Projekt mitzuwirken und ihre Erfahrungen an die neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterzugeben, zeigt die Identifizierung mit dem Projekt und den großen Erfolg des ersten Projektjahres.“
Informationen zu „JUMPin.NRW“ gibt es unter: <link http: www.obs-ev.de jumpinnrw>www.obs-ev.de/jumpinnrw
Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.12.2012
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