Kinder- und Jugendarbeit

Zum Tag der Jugend am 12. August: UN-Report dokumentiert Mehrbedarf an Spiel- und Freizeitorten

„Jugendliche haben ein Recht auf Lebensräume in der Mitte der Gesellschaft“, erklärt die Präsidentin des Bayerischen Jugendrings (BJR), Martina Kobriger, anlässlich des morgigen Tages der Jugend. Sie stellt sich damit gegen den Trend, junge Menschen als Teil des öffentlichen Lebens in Städten und Gemeinden in erster Linie als Problem wahrzunehmen.

12.08.2010

„Es gehört zum Leben dazu, dass man manchmal einfach nur zusammen sitzen will oder einer Freizeitaktivität nachgeht“, so Kobriger. „Wenn dies Erwachsene im öffentlichen Raum tun, ist das selbstverständlich; Jugendliche dagegen werden, selbst wenn sie sich ganz normal verhalten, oft per se als Störung empfunden und als solche behandelt. Um hier faire Lösungen für alle zu finden, ruft der BJR dazu auf, junge Menschen in ihren Heimatgemeinden stärker zu beteiligen und sie von vornherein in kommunale Planungen mit einzubeziehen. „Unsere Erfahrung ist“, so die BJR-Präsidentin, „dass miteinander zu reden der beste Weg ist. Dafür müssen wir mit allen Beteiligten, auch mit den Jugendlichen, auf gleicher Augenhöhe diskutieren und ihre Anliegen ernst nehmen.“

3.500 Kinder und Jugendliche haben im ersten Kinder- und Jugendreport zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ihre Anliegen formuliert. Zwei Drittel der Befragten wünschen sich mehr saubere und interessante Spielplätze, kostenlose bzw. bezahlbare Freizeitmöglichkeiten oder einfach nur Orte, an denen sie sich aufhalten können und von denen sie niemand vertreiben kann. Jugendliche wollen also einerseits aktiv sein, andererseits aber auch einfach mal nur abhängen können. Solche Orte fehlen immer häufiger. Denn sie sind nicht immer ganz ohne Interessenskonflikte zu haben. Als vermeintliche Lösung werden Jugendliche dann oft buchstäblich an den Rand gedrängt: So finden sich Jugendzentren oder Skaterparks immer öfter in Gewerbegebieten, oft auf Kosten einer einfachen und sicheren Erreichbarkeit. Werden diese dann nicht wie erwartet angenommen, stehen die Jugendlichen als undankbar da. Zudem sind weiterhin zahlreiche Bolz- und Jugendspielplätze in Städten und Gemeinden aufgrund bestehender Lärmschutzregelungen in ihrem Bestand bedroht, gerade in zentrumsnahen Gebieten.

Seit über fünf Jahren setzt sich der BJR gegenüber der bayerischen Staatsregierung für eine landesweite gesetzliche Regelung zur Sicherung dieser Anlagen ein, die vor allem durch die derzeitige Lärmschutzverordnung und die darin vorgeschriebenen Abstandsflächen Gefahr laufen, Anwohnerklagen zum Opfer zu fallen. Dies gilt besonders für Ballungsräume, bei denen Wohnbebauung oft so nah an bestehende Spiel- und Freizeitplätze heran gerückt ist, dass nun im Nachhinein gegen diese Anlagen geklagt werden kann. „Bei allem Verständnis für die Situation mancher Anwohner: Wenn es uns allen wichtig ist, dass junge Menschen heute gesund aufwachsen, sich draußen bewegen und spielen können statt nur vor Bildschirmen zu sitzen, dann ist es zwingend notwendig, wohnortnahe Möglichkeiten dafür zu schaffen und zu erhalten. Derzeit werden hier leider Zuständigkeiten zwischen Bund und Land hin- und her geschoben, anstatt einen lange bekannten Missstand endlich zu beheben“, so Kobriger.

Mehr Informationen unter: http://www.bjr.de/presse/pressemitteilungen/uebersicht-2010.php?pmid=207&link=uebersicht-2010

Herausgeber: Bayerischer Jugendring

 

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