Kinder- und Jugendarbeit

Zahl der geförderten Jugendkunstschulen in Rheinland-Pfalz wächst

In diesem Jahr wird es in Rheinland-Pfalz 39 Jugendkunstschulen geben, so viele wie bislang nicht zuvor. Dafür stellt das Land Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung. „Der flächendeckende Auf- und Ausbau von Jugendkunstschulen ist ein wichtiges Projekt an der Schnittstelle von Bildung und Kultur“, sagte Kulturministerin Doris Ahnen, die damit auch an die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten aus dem Jahr 2006 erinnerte, in der er dieses Ziel formuliert hatte. „Mit der Förderung von Jugendkunstschulen wollen wir Kindern und Jugendlichen ein sinnvolles Freizeitangebot bereitstellen und einen altersgemäßen Zugang zur Kultur eröffnen“, so Ahnen weiter.

28.01.2011

2008 gingen die ersten 34 Jugendkunstschulen an den Start. 250.000 Euro stellte der rheinland-pfälzische Landtag damals für dieses Projekt zur Verfügung. Ab der Förderrunde 2009 erhöhte er die Mittel dann um weitere 50.000 Euro.

„Die Förderung von Kreativität, Fantasie und der Fähigkeit, sich selbst künstlerisch auszudrücken, ist ein wichtiger Aspekt für eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung“, betonte Kulturministerin Ahnen. „Möglichst viele Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit bekommen, an kultureller Bildung zu partizipieren. Daher freut mich besonders, dass es auch im ländlichen Raum zahlreiche Jugendkunstschulen gibt“, ergänzte Ahnen.

In den Jugendkunstschulen sollen für Kinder und Jugendliche Projekte in der Sparte Bildende Kunst und/oder Moderne Medien angeboten werden. Dabei nutzt das Land vorhandene Einrichtungen und Trägerstrukturen und setzt auf entsprechende Initiativen und Gegebenheiten vor Ort.

Eine unabhängige Fachjury unter der Leitung von Kulturstaatssekretär Walter Schumacher hatte diejenigen Jugendkunstschulen ausgesucht, die in diesem Jahr vom Land gefördert werden.

Die Förderung der Jugendkunstschulen gliedert sich in drei Kategorien: in eine Kleinförderung (bis 4.000 Euro), eine Standardförderung (bis 8.000 Euro) und eine Spitzenförderung (über 8.000 Euro). Die Fördersumme kann maximal 50 Prozent der ausgewiesenen Kosten betragen.

Bewerben können sich Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft ebenso wie ehren- oder hauptamtlich geführte Vereine oder privat geführte „Kunstschulen“.

Herausgeber: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz

Back to Top