Investitionsprogramm
Verlängerung des Sonderprogramms für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verlängert das „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ bis Ende 2021. Informationen stehen beim Deutschen Bundesjugendring bereit.
01.09.2021
Die Situation für gemeinnützige Einrichtungen mit Übernachtungsangeboten wie Jugendbildungsstätten, Schullandheime und Familienferienstätten ist wegen der Corona-Pandemie weiterhin ungewiss. Während der Pandemie waren sie sehr lange geschlossen und mussten um ihre Existenz fürchten.
Maßnahmen für den Erhalt gemeinnütziger Stätten sind von besonderer Wichtigkeit für Kinder und Jugendliche. Brechen Jugend- und Bildungsstätten weg, brechen wichtige Orte weg, an denen sich Kinder und Jugendliche entwickeln und soziale Wesen werden, wo sie ihre Position in der Gesellschaft finden und wo all das nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt.
Verlängerung des Sonderprogramms II (2021)
Das BMFSFJ hat gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit im Kontext Corona-bedingter Einnahmeausfälle im Jahr 2020 und in der ersten Jahreshälfte 2021 bereits mit einem Sonderprogramm unterstützt und so ihren Bestand gesichert. Von den für 2021 bereitgestellten 100 Millionen Euro stehen für die zweite Förderperiode (1. Juli bis 31. Dezember 2021) noch 45 Millionen Euro zur Verfügung. Die Einrichtungen müssen eine finanzielle Notlage nachweisen, die durch die Corona-Pandemie bedingt ist. Vorhandene Liquiditätsengpässe beziehungsweise nicht gedeckte Fixkosten können bis zu einem Anteil von 90 Prozent durch einen Zuschuss aus dem Sonderprogramm ausgeglichen werden.
Anträge und Informationen
Anträge für die zweite Förderperiode 2021 können zwischen dem 30. August und dem 26. September 2021 gestellt werden. Weitere Informationen stellt der Deutsche Bundesjugendring auf seinen Sonderseiten bereit.
Quelle: Deutscher Bundesjugendring
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