Kinder- und Jugendarbeit
Thüringen: 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit schlossen Weiterbildung ab
In Thüringen waren und sind im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die noch nicht über die entsprechende Ausbildung nach dem Fachkräftegebot des § 72 Sozialgesetzbuch VIII verfügen. Diese eignen sich für die Arbeit aufgrund ihrer Persönlichkeit und besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit, jedoch zeigt die Praxis, dass die theoretischen Grundlagen für eine qualifizierte Arbeit nicht immer ausreichen.
18.07.2011
Deshalb hat das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit gemeinsam mit der Fachhochschule Jena ein Weiterbildungskonzept erarbeitet, welches die ersten Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 15. Juli 2011 abgeschlossen haben.
Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat den erste Absolventinnen und Absolventen zur abgeschlossenen Weiterbildung gratuliert und entsprechende Zertifikate überreicht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich an der Fachhochschule Jena innerhalb von zwei Jahren an insgesamt 60 Studientagen zu je acht Stunden qualifiziert. Angelehnt an die Module des Bachelorstudiengangs „Soziale Arbeit“ wurden dabei umfassende Kenntnisse über Methoden der sozialen Arbeit, Sozialmanagement, kulturelle Kommunikation, Sozialpolitik und Soziologie für Soziale Arbeit sowie Grundlagen des Zivil-, Sozial- und Jugendhilferechts vermittelt.
Die Thüringer Sozialministerin sagte anlässlich der Übergabe der Zertifikate: „Gute Jugendarbeit kann nur mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern initiiert und umgesetzt werden. Dafür sind Weiterbildungen eine entscheidende Voraussetzung. Ich freue mich, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit viel Einsatz und privatem Engagement diese Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Neben ihrem praktischen Wissen aus vielen Jahren der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben sie nun auch die theoretischen Grundlagen gelegt. Sie haben die Berechtigung erlangt, auch weiterhin auf den geförderten Stellen im Rahmen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ im Bereich der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes tätig zu sein.“
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