Kinder- und Jugendarbeit
Stärkung des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte in einer Anfrage wissen, welche ressortübergreifende Strategie die Bundesregierung bei öffentlich geförderten Austauschprogrammen verfolgt und ob es eine gemeinsame Strategie mit den Bundesländern gibt für die Förderung des internationalen Jugend- und Schüleraustausches.
06.09.2016
Weitere Fragen der Anfrage <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window zur drucksache>(18/9444) beziehen sich auf die Höhe der Fördermittel seit 2014, die Unterstützung von ehrenamtlichen Gastfamilien in Deutschland sowie Schwierigkeiten bei Visaverfahren.
Internationaler Jugendaustausch spielt eine besondere Rolle in der frühzeitigen und niedrigschwelligen Förderung von Verständnis und Verständigung unter jungen Menschen. Mit Blick auf zahlreiche zwischenstaatliche Spannungen und Konflikte ist ebendieser Austausch nicht zuletzt als ein Mittel der Friedenssicherung nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besonders wertvoll und förderungswürdig.
Damit junge Menschen sich in Zukunft noch stärker grenzüberschreitend austauschen können, müssen nach Auffassung der Fragesteller die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Viele gemeinnützige Organisationen sehen es als ihren Auftrag an, den internationalen Jugendaustausch zu stärken. Sie leisten, genauso wie die aufnehmenden Gastfamilien, einen wertvollen Beitrag. Es ist also nach Auffassung der Fragesteller im Interesse der Bundesrepublik, das Engagement dieser Organisationen, der Gastfamilien und der vielen Ehrenamtlichen zu unterstützen und weiterhin zu intensivieren. Denn immer noch kommen weniger Jugendliche aus dem Ausland für einen längeren Austausch in die Bundesrepublik, als dass junge Menschen aus Deutschland ins Ausland gehen. Ein Gastfa-milienaufenthalt und Alltagserlebnisse, die Jugendliche eben auch hierzulande sammeln können, sind wichtige und langfristig prägende Momente.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 492 vom 01.09.2016
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