Kinder- und Jugendarbeit

Sonderprogramm zur Förderung von Deutsch-Griechischen Jugend- und Fachkräfteaustausch 2017

Im Haushaltsjahr 2017 stehen im Haushalt des BMFSFJ erneut Mittel für ein Deutsch-Griechisches Jugendwerk zur Verfügung, die vor der Errichtung eines Jugendwerks zur Initiierung von deutsch-griechischen Begegnungen zum Aufbau des Jugendaustauschs mit Griechenland im Rahmen eines Sonderprogramms verwendet werden können. Eine Förderung griechischer Teilnehmender ist ausschließlich über einen deutschen Träger möglich.

08.12.2016

Die Einrichtung eines Deutsch-Griechischen Jugendwerks (DGJW) wird in den europapolitischen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages besonders hervorgehoben und ist ein wichtiges politisches Anliegen.

Jugendaustausch erweitern und intensivieren

Parallel zu den Verhandlungen zur Errichtung des Jugendwerks soll der deutsch-griechische Jugendaustausch erweitert und intensiviert werden. Zur Initiierung von Begegnungen zum Aufbau des Jugendaustauschs mit Griechenland werden im Vorfeld der Errichtung eines Deutsch-Griechischen Jugendwerks, befristet bis 31.12.2017, weiterhin Mittel im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt.

Die Förderkriterien entsprechen den Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes vom 12.10.2016 mit ergänzenden Regelungen.

Begegnungen zwischen deutschen und griechischen Jugendgruppen 

Schwerpunkt der Sonderförderung sind Begegnungen zwischen deutschen und griechischen Jugendgruppen. Bei Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendarbeit werden grundsätzlich solche gefördert, die der Anbahnung von Kontakten und dem Aufbau eines gegenseitigen Jugendaustausches dienen.

Projektvorschläge sollten sich insbesondere auf folgende Programmbereiche mit gemeinsamen Aktivitäten der deutschen und griechischen Teilnehmenden beziehen:

  • Programme der kulturellen Jugendbildung,
  • Programme der sportlichen Jugendbildung unter Einbeziehung landeskundlicher Elemente,
  • Programme der gewerkschaftlichen Jugendarbeit,
  • Programme von Jugendgemeinschaftsdiensten,
  • Programme im Rahmen der Gedenkstättenarbeit.

Die Details des Sonderprogramms des BMFSFJ können in einer <link https: www.ijab.de fileadmin user_upload documents pdfs artikel foerderinformationen_2017.pdf external-link-new-window auf>Förderinformation nachgelesen werden.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

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