Kinder- und Jugendarbeit
Sachsen will Aktivitäten der Internationalen Jugendarbeit stärken
Über das Landesjugendamt Sachsen läuft derzeit ein Interessenbekundungsverfahren zum Projekt "Neuer Schwung für die Internationale Jugendarbeit im Freistaat Sachsen: Anregen, Motivieren, Aktivieren".
12.08.2015
Seit 1999 wird jedes Jahr am 12. August der Internationale Tag der Jugend gefeiert. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat diesen Tag ins Leben gerufen, um die Bedeutung der Jugend als Lebensabschnitt zu unterstreichen.
"Die Lebensphase Jugend stellt an junge Menschen selbst viele Herausforderungen, in der körperlichen, in der psychischen und in der sozialen Entwicklung. Sie bietet aber auch unheimlich viele Chancen und Gelegenheiten, Neues und Interessantes kennenzulernen, seien es andere Länder, andere Menschen, andere Kulturen oder andere Landschaften. Unsere jungen Menschen sollten sich nicht scheuen, ihre Neugier zu zeigen und diese mit Unterstützung der Eltern zu leben." so Jugendministerin Barbara Klepsch.
Deshalb ermuntere sie auch die jungen Menschen aus Sachsen, diese Chancen und Möglichkeiten aufzugreifen, zu nutzen und einfach öfter mal "vor die Haustür" zu schauen, sei es im Schüleraustausch, in der Ausbildung, nach der Schule oder im Beruf oder Studium. Es gäbe dazu vielfältige Möglichkeiten und Gelegenheiten.
All diese zahlreichen Optionen lassen Fremdes auf einmal in einem ganz anderen Licht erscheinen. Toleranz kann auf diesem Weg sehr gut vermittelt und gelernt werden und es öffnen sich neue Türen für junge Menschen, hinter denen sich wertvolle Lebenserfahrungen gewinnen lassen.
Der Bund, das Land und die Kommunen fördern insbesondere auch Aktivitäten im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit. Die Angebote werden in der Regel von freien Trägern erbracht. Das Sozialministerium will diese Aktivitäten stärken. Dazu läuft derzeit über das Landesjugendamt ein Interessenbekundungsverfahren zum Projekt "Neuer Schwung für die Internationale Jugendarbeit im Freistaat Sachsen: Anregen, Motivieren, Aktivieren".
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vom 11.08.2015
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