Kinder- und Jugendarbeit

Sachsen-Anhalts Jugendverbände gegen ACTA-Umsetzung

Magdeburg. Am 7. März 2012 haben die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. (KJR LSA) einstimmig beschlossen, die sachsen-anhaltischen Abgeordneten des Bundestages aufzufordern, das internationale ACTA-Abkommen nicht zu unterzeichnen.

19.03.2012

„Wenn Deutschland das Abkommen unterzeichnet, würde dies zu einer Überwachung des Internets sowie anderer Lebensbereiche in bisher unbekannter Größe führen! Von ACTA sind zudem vor allem junge Menschen betroffen,“ erläutert den getroffen Beschluss Nicole Stelzer, Geschäftsführerin des KJR LSA. Junge Menschen nutzen das Internet in vielfältiger Weise. Sie sind damit aufgewachsen, Inhalte im Internet zu teilen und zu tauschen, selbst zu erstellen und zu verändern – z.B. über soziale Netzwerke und Videoplattformen, am Computer und unterwegs mit dem Smartphone. Dem steht ACTA entgegen. Zur internationalen Sicherung des Urheberrechts müssen Internet-Provider künftig jede Online-Nutzung überwachen und bei vermuteten Urheberrechtsverstößen Internetzugänge sperren. Durch ACTA wird damit ein wichtiger Bereich im Leben von jungen Menschen - ihrer täglichen Kommunikation und vor allem die Möglichkeit ihrer Informationsbeschaffung - gravierend eingeschränkt,“ befürchtet Stelzer.

„Mehr noch: Kinder und Jugendliche würden unnötig kriminalisiert.“ Kritisch sehen die Jugendverbände zudem, dass die Entscheidungsgewalt zur Durchsetzung der Urheberrechte an private Internet-Provider abgegeben wird. Diese werden verpflichtet, Daten aufzuzeichnen und weiterzugeben. „Mit ACTA können so ganz legal Nutzungsprofile von jungen Menschen angelegt werden. Dies halten wir für rechtlich hoch bedenklich,“ betont die Geschäftsführerin des KJR LSA.ACTA ist jedoch nicht nur auf das Internet beschränkt, es soll auch dazu dienen, das Urheberrecht insbesondere an Landesgrenzen stärker durchzusetzen. Zöllner sollen zukünftig entscheiden, ob ein Produkt gefälscht ist oder nicht. Dabei ginge es nicht nur um Turnschuhe, sondern auch um Medikamente oder Saatgut. Hier eine Entscheidung ohne spezialisierte Labore zu treffen, ist faktisch unmöglich. Es ist daher davon auszugehen, dass mit ACTA stärker als bisher Medikamenten- oder Saatgutlieferungen an den Grenzen abgefangen, kontrolliert und schon bei geringem Zweifel an der Rechtsinhaberschaft diese sogar vor Ort vernichtet werden. „Dies stellt eine massive Gefahr für die Sicherstellung der Gesundheit und der Ernährung in unterschiedlichen Ländern dar“, warnt Stelzer.

Die ganze Dimension werde deutlich, so Stelzer, wenn man sich vor Augen führt, wie wichtig ausländische Generika, z.B. bei der Behandlung von AIDS-Patienten in Subsahara-Afrika, sind.
Mehr als 80 Prozent der Erkrankten werden dort mit diesen Mitteln behandelt. Die Durchsetzung des ACTA-Abkommens hätte hier dramatische Folgen. „Hier sind wir alle in der Verantwortung, denn ACTA beschränkt nicht nur Freiheitsrechte, sondern gefährdet ganz konkret das Leben sowohl von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen überall auf der Welt.“

Quelle: Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V.

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