Kinder- und Jugendarbeit

Sachsen-Anhalt: Jugendförderung soll gesetzlich verankert werden

Der vorgelegte Entwurf der Regierungsfraktionen zur Neuordnung der Jugendförderung setzt aus Sicht des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. (KJR LSA) ein wichtiges und notwendiges Signal für die Kinder- und Jugendarbeit im Land.

22.05.2014

Die gesetzliche Verankerung würde laut KJR LSA für die Städte und Landkreise endlich Planungssicherheit bringen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die beiden ehemaligen Landesprogramme Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm zu verbinden und im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes verbindlich zu verankern. Die Fördersumme wird dabei in einer Höhe von 7,4 Millionen Euro im Gesetz festgeschrieben. Ebenfalls schreibt der Entwurf eine verpflichtende Mitfinanzierung der Landkreise und kreisfreien Städte fest. Diese müssen dreißig Prozent der Finanzierung aufbringen.

Die Förderung wird zudem an weitere Bedingungen geknüpft. Zukünftig sollen die Gelder erst fließen, wenn im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt eine aktuelle Jugendhilfeplanung vorliegt. Die Jugendhilfeplanung legt dabei beispielsweise fest, was es im Landkreis oder der kreisfreien Stadt an Projekten, Aktionen oder auch Jugendräumen für junge Menschen geben muss.

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39104 Magdeburg
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Quelle: JISSA Infofax Nr. 20/2014

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