Kinder- und Jugendarbeit

Rheinland-Pfalz investiert mehr Geld für Soziale Bildung

In Rheinland-Pfalz wird der Tagessatz für die Soziale Bildung rückwirkend für alle Maßnahmen, die in 2014 begonnen haben, von 1,00 Euro pro Teilnehmer auf 1,50 Euro erhöht. Damit wird eine lang gehegte Forderung der Jugendverbände und eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

15.05.2014

Maßnahmen der Sozialen Bildung, zu denen unter anderen Ferienfreizeiten, Zeltlager und Stadtranderholungen zählen, sind beispielhaft für die non-formale und informelle Bildung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit. Als „drittes Standbein der Erziehung und Sozialisation“ neben Familie und Schule dient die Jugendarbeit der Persönlichkeitsbildung und der Förderung des Sozialverhaltens junger Menschen, und zwar unabhängig von vorgegebenen Strukturen oder Lehrplänen. Mit ihrer besonderen Struktur der Freiwilligkeit, der Beteiligung und des Engagements ist sie für viele Jugendliche ganz wesentlich im Prozess des Aufwachsens. Die Jugendarbeit stellt Freiräume her, die jungen Menschen Gelegenheit geben, gemeinsam mit anderen ihren Interessen und Neigungen nachzugehen, sich auszuprobieren und selbsttätig zu bilden.

Mit ihren Projekten bzw. Spielideen trägt die Soziale Bildung zur Verwirklichung der Ziele der Jugendarbeit bei. Der kompetente Umgang mit eigenen Gefühlen und Bedürfnissen und mit denen anderer, die Fähigkeit zur konstruktiven Konfliktlösung, zur Kooperation mit anderen und zur Mitgestaltung der Lebensumwelt sind exemplarische Kompetenzen, die in der Sozialen Bildung entwickelt werden sollen. Weitere beispielhafte Lernfelder sind die Achtsamkeit gegenüber der eigenen Gesundheit und der körperlichen Integrität anderer, bewusstes und gesundes Essen, Bewegung, Entspannung sowie insgesamt eine gesunde Lebensweise.

Mit der Erhöhung der Tagessätze für Maßnahmen der Sozialen Bildung bringt die Landesregierung ihre Wertschätzung und Anerkennung gegenüber der Bedeutung der Bildungsprozesse und -leistungen zum Ausdruck, betont die Jugendministerin Irene Alt in ihrem Förderrundschreiben. Die Erhöhung trägt damit zum Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit bei.

Quelle: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz vom 12.05.2014

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