Kinder- und Jugendarbeit

Premiere bei der U18-Wahl in NRW: Blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche können wählen

Neun Tage vor der Bundestagswahl findet am 13. September 2013 die bundesweite U18-Wahl statt. Daran können erstmals auch blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche teilnehmen.

17.07.2013

„Uns ist es wichtig, unserem eigenen Anspruch an Barrierefreiheit gerecht zu werden“, erklärt Alexandra Horster, Vorsitzende des Landesjugendrings NRW.

Bei der U18-Wahl dürfen wirklich alle unter 18 Jahren mitmachen, und zwar unabhängig von Alter oder Nationalität. Dank einer Spende des Blinden- und Sehbehindertenvereins Nordrhein, der pro Wahllokal eine Blindenschablone spendet, wird noch mehr jungen Menschen die Teilnahme ermöglicht.

Das Interesse ist bereits rund zwei Monate vor der Wahl groß. „Bisher sind 91 Wahllokale in NRW zugelassen. Wir rechnen aber noch mit mehr“, berichtet Sarah van Dawen, Referentin für Jugendpolitik.

Informationen rund um die U18-Wahl gibt es auf <link http: www.u18.org _blank external-link-new-window external link in new>www.u18.org. Für NRW koordiniert der Landesjugendring NRW die Wahllokale im Rahmen seiner jugendpolitischen Initiative „umdenken – jungdenken! Frische Ideen für NRW“. Pate der U18-Wahl ist TV-Moderator Ralph Caspers.

Quelle: Landesjugendring NRW vom 17.07.2013

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