Kinder- und Jugendarbeit

Politische Bildung für Kinder mit neuer App „HanisauLand“

Seit 15 Jahren gibt es das crossmediale Kinderangebot „HanisauLand“ der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), das Kinder zwischen 8 und 14 Jahren spielerisch in die Welt der Politik einführt. Zum Jubiläum hat die bpb eine gleichnamige interaktive App herausgebracht.

21.07.2017

Seit 2002 gibt es das HanisauLand, das als crossmediales Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) für Kinder zwischen 8 und 14 Jahren. Pünktlich zum 15. Jubiläum am 19. Juli 2017 gibt die bpb eine kostenlose HanisauLand-App für iPhone und Android-Smartphones heraus. In der Comic-Welt HanisauLand leben Hasen, Nilpferde und Schweine zusammen und versuchen ihre unterschiedlichen Lebensentwürfe mit Hilfe demokratischer Prozesse in Einklang zu bringen.

Politik verstehen und Spaß haben

Neben dem bestehenden Online-Angebot und den Comic-Alben bietet die neue App die Inhalte in komprimierter Form. Unter anderem steht das Politik-Lexikon mit einer stetig wachsenden Zahl an Begriffen und Erklärungen in deutscher und arabischer Sprache zur Verfügung. Außerdem werden ein Kalender, verschiedene Spiele und wöchentlich neue Comics angeboten. Alles getreu dem Motto "Politik verstehen und Spaß haben". Auch Fragen können die jungen Nutzer direkt über die App stellen. Die HanisauLand-Redaktion antwortet kompetent und leicht verständlich.

Frühe Verbindung zur Demokratie herstellen

Ziel von HanisauLand ist es, eine möglichst frühe Verbindung der Kinder zur Demokratie und den Regeln des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft herzustellen. Denn nur wer weiß, wie das politische und gesellschaftliche System funktioniert, kann sich einbringen und einmischen. Die kostenlose App steht ab sofort für iPhones und Android-Smartphones zur Verfügung. Das komplette Webangebot ist über das HanisauLand-Portal erreichbar:  <link http: www.hanisauland.de external-link-new-window zur politische bildung für>www.hanisauland.de

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung vom 13.07.2017

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