Kinder- und Jugendarbeit

Neues Jugendgesetz für Bosnien und Herzegowina

Grund zum Feiern haben die Jugendarbeiter/-innen der Föderation von Bosnien und Herzegowina: Mitte Juli trat offiziell das neue Jugendgesetz in Kraft. Es verpflichtet die Regierung, eine Minimalleistung zur Förderung der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Konkret bedeutet dies, Mittel für Jugendorganisationen bereitzuhalten, Jugendämter einzurichten, Jugendräume anzubieten und in jeder Gemeinde einen Jugendhilfeplan zu erarbeiten.

19.08.2010

 

Flagge Bosnien und Herzegowinas, Quelle: Wikipedia, Kseferovic
Flagge Bosnien und Herzegowinas
Quelle: Wikipedia, Kseferovic

Zum ersten Mal in Bosnien und Herzegowina und in der Region Südosteuropa hat ein Staat sich selbst gesetzlich verpflichtet, konkrete Maßnahmen für die Jugendförderung und für die Jugendarbeit durchzuführen. Bis dato haben einige Länder in der Region Jugendpolitiken geschrieben, die jedoch zum Teil nur auf vagen Absichtserklärung basieren. Das neue Jugendgesetz ist das erste wirkliche Gesetz, das Jugendliche und Jugendorganisationen auch einklagen können.

Bei der Erstellung des Jugendgesetzes hat das Jugendprojekt der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) in Bosnien und Herzegowina umfangreiche Beratung und Unterstützung geleistet. Das Gesetz wurde mit der Beteiligung der relevanten Ministerien und Akteure der Zivilgesellschaft vorformuliert. Als Grundlage für das Gesetz diente das deutsche Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die GTZ organisierte Studienreisen nach Deutschland, um die Praxis der deutschen Jugendarbeit vorzustellen.

Nach Anfertigung eines Entwurfs wurde das Gesetz einem lokalen Konsortium von Jugendorganisationen übergeben. Das Konsortium stellte in mehr als zehn Orten im Lande den Entwurf zur Diskussion und Kommentierung bereit, um Unterstützung und die Beteiligung zu sichern. Fernsehsendungen und Webseiten machten den Prozess publik.

Die kommentierte und verbesserte Version des Jugendgesetzentwurfs wurde einer parlamentarischen Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellt und von dieser dann erfolgreich als Gesetz durchs Parlament befördert: Die Mehrheit der Parteien verabschiedete das Jugendgesetz fast einstimmig.

Die Föderation von Bosnien und Herzegowina hat sich damit einer großen und wichtigen Aufgabe gestellt. An der großen offiziellen Feier für das Jugendgesetz stellten der Vize-Präsident des Parlaments und einige Politiker die ungeteilte Unterstützung in Aussicht. Es wird nun abzuwarten sein, wie und wo das Jugendgesetz am schnellsten Teil der Jugendpolitik des Landes wird.

In den letzten sieben Jahren hat das GTZ Jugendprojekt in verschiedenen Bereichen gewirkt und die staatlichen und nichtstaatlichen Strukturen insoweit gestärkt, dass die Grundlagen zur Umsetzung des neuen Jugendgesetzes rudimentär geschaffen wurden. Heute verfügt Bosnien und Herzegowina über 40 Jugendpfleger/-innen mit Grundkenntnissen, 20 selbständige und permanent arbeitende Jugendorganisationen und über 45 lokale Jugendhilfepläne.

Das GTZ Jugendprojekt wird bis Ende des Jahres seinen Beitrag leisten, um allen Beteiligten bei der Umsetzung des neuen Gesetzes zu helfen. Ab 2011 gibt es jedoch keine internationale Unterstützung im Jugendbereich für Bosnien und Herzegowina. Abgesehen von einer marginalen finanziellen Zuwendung durch die EU haben sich alle Geberländer aus dem Jugendbereich zurückgezogen. 

Weitere Informationen über das GTZ Jugendprojekt gibt es auf den Seiten der GTZ hier.

Autorin: Frau Rubeena Esmail-Arndt, Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH

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