Kinder- und Jugendarbeit

Mehr Weiterbildungschancen für Auszubildende in Rheinland-Pfalz

Mit einer Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes, die nach der Zustimmung des Kabinetts nun dem Landtag zugeleitet wird, soll der Freistellungsanspruch von Auszubildenden für gesellschaftspolitische Weiterbildungsmaßnahmen auf fünf Tage pro Ausbildungsjahr erweitert werden.

24.10.2012

Weiterbildungsministerin Doris Ahnen unterstrich: „Wir wollen junge Menschen verstärkt zum Engagement in der Gesellschaft motivieren. Ein Schritt dazu ist, dass wir Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Berufsausbildung mehr Chancen eröffnen, sich intensiv mit gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Damit leisten wir auch einen Beitrag zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung.“ Die jetzt für Rheinland-Pfalz vorgeschlagene Änderung entspreche den Bildungsfreistellungsregelungen in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Bisher liegt in Rheinland-Pfalz der Freistellungsanspruch für Auszubildende für die gesellschaftspolitische Weiterbildung bei drei Tagen für die gesamte Ausbildungszeit. Dabei kann eine Freistellung erst ab dem zweiten Ausbildungsjahr beantragt werden. Grundsätzlich besteht nach dem Bildungsfreistellungsgesetz in Betrieben, die einen regulären Personalstamm von weniger als fünf Beschäftigten haben, kein Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Zur Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten erstattet das Land zudem auf Antrag einen pauschalierten Lohnanteil für den Zeitraum der Bildungsfreistellung.

Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 23.10.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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