Kinder- und Jugendarbeit

LJR Niedersachsen: Tipps zur Erfassung der Daten für die Jugendarbeitsstatistik 2017

Die Erfassung der Daten für die amtliche Statistik der Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit in Niedersachsen hat begonnen. Der Landesjugendring (LJR NDS) begrüßt es grundsätzlich, dass die Leistungsfähigkeit der Jugendarbeit erforscht werden soll, hat sich aber auch stets für eine unbürokratischere Form der Erhebung ausgesprochen. Für Haupt- und Ehrenamtliche hat der LJR NDS eine Handreichung mit Tipps für die Datenerfassung zusammengestellt.

14.12.2017

Das Ende des Jahres ist für viele ein geeigneter Zeitpunkt, um die zurückliegenden Monate Revue passieren zu lassen, sich des Erreichten zu vergewissern und einmal Bilanz zu ziehen.

Auch viele Mitarbeitende und Träger der Jugendarbeit in Niedersachsen machen dies so – dieses Jahr bekommen sie dazu aber noch einen weiteren Grund: Das Landesamt für Statistik hat die Aufforderung zur Erfassung der Daten für die amtliche Statistik der Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit verschickt. Somit werden in den kommenden Wochen viele ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende der Jugendarbeit noch einmal einen Blick in die Unterlagen des Jahres 2017 werfen, um die Datenerfassungsmaske füllen zu können.

Der Landesjugendring begrüßt es grundsätzlich, dass die Leistungsfähigkeit der Jugendarbeit durch diese Statistik erforscht werden soll, hat sich aber auch stets für eine unbürokratischere Form der Erhebung ausgesprochen.

In einem PDF, das von der Webseite des Landesjugendrings heruntergeladen werden kann, hat der LJR die wesentlichen Informationen zur Erfassung der Angebote zusammengestellt. Das PDF enthält dabei all die Informationen, die auch örtliche Untergliederungen und einzelne Träger für die erfolgreiche Erfassung der Maßnahmen benötigen und erklärt die einzelnen Fragen der Statistik und gibt praxisnahe Tipps.

Ergebnisse des Erhebungsjahres 2015 können auf auf der Internetseite des LJR NDS nachgelesen werden.

Quelle: Landesjugendring Niedersachsen e.V. vom 12.12.2017

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