Kinder- und Jugendarbeit

Linksjugend ['solid] will Förderung anderer Parteijugenden mit gerichtlichem Eilantrag stoppen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gestern im Streit um öffentliche Förderung zwischen der Linksjugend ['solid] und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Urteil gefällt. Die Richter wiesen die Klage des Jugendverbandes der LINKEN ab, weil sie die bisherige Förderung der Parteijugendverbände von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen für rechtswidrig halten.

15.03.2012

Das Gericht teilte in einer <link http: www.berlin.de sen justiz gerichte ovg presse archiv _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung hierzu mit: „Der geltend gemachte Anspruch der Jugendorganisation der Partei „Die Linke“ auf Zuwendungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes 2006 scheitert […] an einer entsprechenden wirksamen gesetzlichen Grundlage; demgemäß waren auch die den Jugendorganisationen der anderen politischen Parteien gewährten Zuwendungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes 2006 rechtswidrig.“

Aus Sicht des BundessprecherInnenrates der Linksjugend ['solid] haben Bundesministerin Schröder und Junge Union sich mit ihrer, so wörtlich, "politisch motivierten Ausgrenzung eines unbequemen Jugendverbandes" ein schwerwiegendes Eigentor geschossen. "Sie sind dafür verantwortlich, dass in Kürze die Gerichte über unseren Antrag auf einen Förderstopp an alle Parteijugendverbände beraten werden. Wir haben seit dem Jahre 2006 versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen und vor einer gerichtlichen Klärung gewarnt. Den Schaden tragen nun die Jugendverbände der Parteien, die bisher gefördert wurden", so der BundessprecherInnenrat. Dass die Jugendförderung auf rechtlich wackeligem Fundament stehe, sei nicht erst seit dem aktuellen Urteil klar. Bereits im Jahr 1983 hätte das Magazin DER SPIEGEL über die damaligen rechtlichen Bedenken berichtet.

"Wir haben immer betont, dass eine Förderung von Jugendverbänden richtig und wichtig ist, diese aber rechtmäßig ausgestaltet werden muss. Kritische Jugendverbandsarbeit ist nicht möglich, wenn die Jugendverbände am finanziellen Tropf ihrer Mutterparteien hängen", führte der BundessprecherInnenrat der Linksjugend ['solid] aus.

Die damaligen Bundessprecherinnen und Bundessprecher des Verbandes hätten diesen möglichen Verlauf des Verfahrens den bisher geförderten Jugendverbänden auch bereits bei ihrem Antrag auf Aufnahme in den Ring politischer Jugend (RPJ) im Jahr 2006 aufgezeigt. Durch das Veto der Jungen Union gegen die Aufnahme der Linksjugend ['solid], die mit einer Diskussion über die Transparenz des Vergabeverfahrens verbunden gewesen wäre, trage von den Jugendverbänden alleine die Junge Union die Verantwortung dafür, wenn nun die gesamte Förderung kippe.

Man werde als Bundesverband nun die Urteilsgründe abwarten, die nach Auskunft des Gerichts in etwa drei Wochen zugestellt würden. "Wir werden dann gegen das Urteil des OVG vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Da wir uns im klaren darüber sind, dass das Ministerium zum jetzigen Zeitpunkt nicht dazu verpflichtet ist, seine Vergabepraxis zu ändern und das Bundesverwaltungsgericht erst in mehreren Monaten oder Jahren entscheiden wird, sehen wir uns aber gezwungen, einen Schritt weiter zu gehen. Wenn uns die Urteilsgründe vorliegen, werden wir ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin anstrengen, um dem Ministerium die weitere rechtswidrige Auszahlung der Gelder an die Jugendorganisationen zu untersagen. Wir bedauern diesen Schritt gerade im Hinblick auf die Grüne Jugend und Jusos, die ihre Gelder im Wesentlichen für politische Bildungsarbeit ausgeben. Sie dürfen sich bei der Jungen Union für deren Sturheit bedanken", heißt es in der Stellungnahme des BundessprecherInnenrates der Linksjugend ['solid].

Gefordert sei eine transparente und gesetzliche Regelung, die in einem gemeinsamen und öffentlichen Prozess erarbeitet werden müsse.

Quelle: Bundesverband Linksjugend ['solid]

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