Kinder- und Jugendarbeit
Kulturelle Kinder- und Jugendbildung: Sonderprogramm für gemeinnützige Übernachtungsstätten
Im Rahmen eines Sonderprogramms fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von der Corona-Krise betroffene Übernachtungsstätten in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist die zuständige Zentralstelle für Übernachtungsstätten, die im Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung tätig sind.
03.09.2020
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert im Rahmen des Sonderprogramms „Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit 2020“ von der Corona-Krise betroffene Übernachtungsstätten in der Kinder- und Jugendarbeit. Für Übernachtungsstätten, die im Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung tätig sind, ist die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung die zuständige Zentralstelle.
Antragsstellung
Anträge können ab sofort bis zum 30. September 2020 direkt bei der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) gestellt werden. Eine Beratung ist möglich. Interessierte können sich dafür per E-Mail an das Finanzreferat wenden unter: zentralstelle@bkj.de
Anträge können von allen gemeinnützigen Übernachtungsstätten gestellt werden, die Angebote oder besondere Räumlichkeiten für den Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung vorhalten. Es können 90 Prozent des voraussichtlichen Betriebsdefizits im Zeitraum 01. April 2020 bis 31. Dezember 2020, jedoch maximal 400 Euro je Bett, beantragt werden.
Für die Antragstellung bei der Zentralstelle BKJ sind ausschließlich die von der BKJ zur Verfügung gestellten Formulare nutzbar: www.bkj.de/service/corona-hilfe/
Weitere Informationen zum Hintergrund
- Artikel zum Sonderprogramm auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe
- Hintergrundmeldung und Informationen zum Sonderprogramm vom 27. August 2020 des BMFSFJ
Quelle: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
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