Kinder- und Jugendarbeit
„Kommt, wir reißen Zäune ein!“ – Zugänge zu Jugendarbeit und Ferienfreizeiten schaffen
30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention ist für die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge NRW ein Anlass, erneut darauf hinzuweisen, dass die Rechte des Kindes für alle Kinder gelten, egal, woher sie kommen. Insbesondere ruft sie die Jugendarbeit dazu auf, auch die Kinder und Jugendlichen einzubeziehen, die aus sicheren Herkunftsländern kommen und in NRW deshalb keiner Kommune zugewiesen werden.
28.03.2019
Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW bittet Haupt- und Ehrenamtliche in der Jugendarbeit seit vielen Jahren um die Mitnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Eure Ferienmaßnahmen und Freizeiten. Das ist von vielen aufgegriffen worden und hat oft und gut geklappt.
Weder Zugang zur Schule noch zur Jugendarbeit
Seit 2017 jedoch gibt es eine Reihe von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund, die mit ihren Eltern in den Landeseinrichtungen länger als die bekannten drei Monate untergebracht bleiben. Ihr Schicksal ist, dass sie aus einem sog. sicheren Herkunftsland kommen und deswegen nicht mehr einer Kommune zugewiesen werden, wie die Geflüchteten aus einem unsicheren Herkunftsland, wie z.B. Syrien. Das bedeutet, dass diese Kinder kommunalfern und damit sozialraumfern weder Zugang zur Schule noch zur Jugendarbeit haben und somit isoliert in der jeweiligen Landeseinrichtung auf ihr weiteres Schicksal warten.
Diesen Zustand, der durch die Umsetzung des Asylstufenplans NRW gesteuert wird, kritisierte die Aktionsgemeinschaft bereits mit dem Appell zum Weltkindertag 2018 unter dem Titel „Von Damaskus bis Bad Salzuflen – die Rechte auf Entwicklung, Spiel und Bildung gelten überall!“.
Wenn sie nicht zu uns kommen können, warum gehen wir nicht zu ihnen?
Unser Anliegen, alle Flüchtlingskinder in Ferienfreizeiten mitzunehmen, greift bei diesen Kindern und Jugendlichen ins Leere, da sie nicht in der Kommune sind. Wenn diese Kinder und Jugendlichen jedoch nicht zu uns kommen können, warum gehen wir dann nicht zu ihnen? Adressen von Landesunterkünften und den dazugehörenden Betreuungsverbänden finden wir im Netzheft (PDF 2,6 MB) des Flüchtlingsrates NRW (ab Seite 80). Vielleicht ist die Organisation einer Stadtranderholungsmaßnahme möglich und verringert die Isolation in den Landesunterkünften.
Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW ermuntert die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ausdrücklich, geflüchtete Kinder und Jugendliche sowohl in Kommunen als auch in Landesunterkünften aufzusuchen, in ihre Aktivitäten einzubeziehen und so eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben zu ermöglichen. Gerade nach oft traumatisierenden Fluchterfahrungen und unklaren Aufenthaltsbedingungen sind die Kinderrechte auf Spiel, Erholung und Freizeitbeschäftigung wichtiger denn je. Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit in NRW leisten dazu einen wichtigen Beitrag und bemühen sich vielerorts, geflüchteten jungen Menschen eine Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen.
Hintergrund
Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW fordert die Anwendung der UN-Kinderrechte für alle Kinder, egal woher sie kommen, wo sie leben, egal welchen Status und welchen sozioökonomischen Hintergrund sie haben. Nutzt dafür besonders die Veranstaltungen und Maßnahmen im diesjährigen Jubiläumsjahr „30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“.
Quelle: Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW c/o Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V.
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