Kinder- und Jugendarbeit
Kinder-Sportlärm: Keine schädliche Umwelteinwirkung
Durch Kinder verursachter Lärm auf Sportanlagen soll nach Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen privilegiert werden. Eine entsprechende Regelung gilt bereits für Kindertageseinrichtungen und Spielplätze, nicht jedoch für Sportplätze. Dies kann zu Nutzungseinschränkungen führen, gerade in der Zusammenarbeit mit Ganztagsschulen.
20.01.2017
In einem Gesetzentwurf (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window des deutschen>18/10859) schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, auch Geräuscheinwirkungen, die auf Sportanlagen durch Kinder hervorgerufen werden, im Paragraph 22 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufzunehmen. Dort wird bisher geregelt, dass im Regelfall etwa Lärm von Kindertageseinrichtungen keine "schädliche Umwelteinwirkung" ist. Eine Folgeänderung sehen die Grünen in der Sportanlagenlärmschutzverordnung vor. Die Privilegierung des Kinderlärms auf Sportanlagen soll auch entsprechend bei der Ermittlung und Beurteilung der Gesamtgeräuschimmission der entsprechenden Anlage berücksichtigt werden.
Die Grünen begründen den Gesetzentwurf unter anderem mit einem Wertungswiderspruch. So werde Lärm von Spielplätzen privilegiert, während Kinderlärm auf Sportanlagen unter die Restriktionen der Sportanlagenlärmschutzverordnung falle. Probleme ergäben sich daraus zudem, weil Sportvereine ihre Anlagen als Partner der Ganztagsschulen einbrächten und der Schulsport "zu einer Verkürzung des Beurteilungs- und Mittelungszeitraums gemäß Sportanlagenlärmschutzverordnung" führe. Daraus ergäben sich "rein rechnerisch höhere Richtwerte", die häufig jenseits der Grenzwerte der Verordnung lägen, führen die Grünen aus. Das könne im Zweifelsfall zur Einschränkung der Kooperation oder zu einer nicht gewünschten Verlagerung der Anlagen an den Stadtrand führen.
Quelle: Heute im Bundestag vom 19.01.2017
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