Kinder- und Jugendarbeit

Jugendleitercard: Einheitliche Empfehlungen für NRW

Die Landesjugendhilfeausschüsse Rheinland und Westfalen-Lippe, die kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalens und der Landesjugendring NRW haben sich auf gemeinsame Empfehlungen zu Umfang und Inhalt von Schulungen zum Erwerb der Jugendleitercard (Juleica) verständigt.

19.04.2012

Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher, amtlicher Ausweis für ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie dient als Qualifikationsnachweis und Legitimation gegenüber Erziehungsberechtigten und staatlichen sowie nichtstaatlichen Stellen. Für ihren Erwerb müssen Jugendleiterinnen und Jugendleiter neben einem Erste-Hilfe-Kurs ein Schulungsprogramm absolvieren, das sich an den aktuellen Herausforderungen der Kinder- und Jugendarbeit orientiert. Mit der Juleica sollen Ehrenamtliche für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gewonnen, begeistert und qualifiziert werden.

In Anlehnung an den Runderlass des Jugendministeriums werden Inhalte für Juleica-Schulungen empfohlen. Beispielsweise sollen die pädagogische Fachkompetenz und das praktische Arbeiten vor Ort thematisiert und die Sozialkompetenz der Jugendleiterinnen und Jugendleiter gestärkt werden. Auch der Kindesschutz soll neben anderen wichtigen Aspekten im Block zu den gesetzlichen Grundlagen behandelt werden.

Die Empfehlungen sprechen sich aufgrund der heutigen Themenvielfalt und der Berücksichtigung des Kindesschutzaspektes für mindestens 35 Zeitstunden aus, um eine adäquate Qualifizierung der Ehrenamtlichen zu garantieren.

Neben der Standarisierung der Qualitätsanforderungen für die Juleica-Schulungen soll das Ehrenamt durch Vergünstigungen weiter gefördert werden. So wird angeregt, den Erwerb der Juleica automatisch mit der Ehrenamtskarte zu verknüpfen. Zudem wird geraten, die Ausbildung und Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit in den kommunalen Kinder- und Jugendförderplänen zu beschreiben und abzusichern.

Die Empfehlungen können Sie unter <link http: www.ljr-nrw.de _blank external-link-new-window external link in new>hier herunterladen.

Quelle: Landesjugendring NRW vom 19.04.2012

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