Kinder- und Jugendarbeit

Jugendförder- und Beteiligungsgesetz: Berlin stärkt Jugendarbeit und Demokratiebildung

Ein neues Gesetz soll in Berlin deutlich mehr Mittel für die Jugendarbeit bereitstellen. Gleichzeitig sollen Fachstandards dafür sorgen, dass alle Angebotsformen der Jugenarbeit in allen Bezirken angeboten werden. Nachdem der Berliner Rat der Bürgermeister im Februar zugestimmt hatte, hat der Senat den Gesetzentwurf auf Vorlage von Bildungssenatorin Scheeres nun verabschiedet.

11.03.2019

Der Senat hat am 5. März 2019 die Weichen für eine grundsätzliche Neuregelung und Finanzierung der Jugendarbeit in Berlin gestellt. Auf Vorlage von Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, hat der Senat den Entwurf für ein Jugendförder- und Beteiligungsgesetz zur Kenntnis genommen (Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG KJHG – Gesetz zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen). Nachdem der Rat der Bürgermeister in seiner Sitzung am 14. Februar zugestimmt hatte, hat der Senat den Gesetzentwurf auf Vorlage von Bildungssenatorin Scheeres verabschiedet.

Infolge der Gesetzesänderung sollen in den kommenden Jahren rund 25 Mio. Euro mehr für die Jugendarbeit – z.B. für Jugendclubs, Abenteuerspielplätze, Festivals, Jugendreisen und Kinder- und Jugendparlamente – zur Verfügung stehen.

Jugendarbeit in Berlin grundlegend neu strukturieren

Die Berliner Senatorin Scheeres erklärte: „Das Gesetz ist ein Meilenstein für die Jugendarbeit in Berlin. Lange Zeit wurden die Angebote für Jugendliche ausgedünnt. Wir kehren diesen Trend um. Mit einem neuen Finanzierungsmodell sichern wir dauerhaft ein vielfältiges Angebot in allen Bezirken. Zugleich stärken wir die Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen. Mit dem Gesetz wird die Jugendarbeit grundlegend neu strukturiert. Wir legen erstmals die unterschiedlichen Angebotsformen sowie qualitative und quantitative Standards fest. Durch die Beteiligung bei den Jugendförderplänen, die es auf Bezirks- und Landesebene geben muss, bestimmen Kinder und Jugendliche mit, welche Angebote es künftig geben wird.“

Mit dem Gesetzentwurf wird ein wichtiges Projekt des Senats umgesetzt. Im Vorfeld des Entwurfs fand ein intensiver Austausch mit den Bezirken, Vertretungen der Wohlfahrts- und Jugendverbände sowie des Landesjugendhilfeausschusses statt. Gleichzeitig wurden rund 10.000 Kinder und Jugendliche beteiligt und umfangreich zu ihren Wünschen befragt.

Inhalte des Gesetzentwurfs

Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 Sozialgesetzbuch (SGB) VII sind bundesrechtlich vorgegebene Leistungen, die durch Landesrecht (AG KJHG) konkretisiert und vom Land Berlin und den Bezirken umgesetzt werden. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht u.a. folgende Punkte vor:

  • Ziele: Jugendarbeit dient der Demokratiebildung. Sie soll junge Menschen zu einem eigenverantwortlichen gesellschaftlichen und politischen Handeln befähigen. Beteiligung ist das zentrale Gestaltungsprinzip der Jugendarbeit.
  • Schwerpunkte der Jugendarbeit sind politische und soziale Bildung, Beteiligung, sportorientierte, medienbezogene, interkulturelle sowie geschlechterreflektierte Jugendarbeit, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung sowie internationale Jugendarbeit.
  • Angebotsformen: Diese fünf Angebotsformen sollen berlinweit vorgehalten werden:
    1. standortgebundene offene Jugendarbeit (z.B. Jugendclubs, Abenteuerspielplätze);
    2. standortungebundene offene Jugendarbeit (z.B. Festivals, Rock- und HipHopMobile);
    3. Erholungsfahrten und -reisen, internationale Begegnungen;
    4. Unterstützung der Beteiligung junger Menschen (z.B. selbstverwaltete Projekte);
    5. gruppenbezogene, curricular geprägte Jugendarbeit (z.B. Seminare).
  • Fachstandards: Für jede Angebotsform werden fachliche Standards in Hinsicht auf Qualität (Ausstattung) und Umfang (bezogen auf die Einwohnerzahl junger Menschen) erarbeitet. Die Standards tragen dazu bei, dass alle Angebotsformen in allen Bezirken angeboten werden.
  • Förderpläne: Auf Landes- und Bezirksebene müssen alle vier Jahre und unter Beteiligung junger Menschen Jugendförderpläne erstellt werden. Diese sind Steuerungsinstrumente für bezirkliche und landesweite Planungen.
  • Finanzierung: Die bisherige Regel, wonach die Mittel für die Jugendarbeit mindestens zehn Prozent der Mittel für die Jugendhilfe zu betragen haben („10-Prozent-Regel“), hat sich für die Sicherung und Steuerung von Jugendarbeit in Berlin als nicht geeignet erwiesen. Die Finanzierung wird sich künftig aus dem Fachstandard Umfang ableiten. Dieser ermöglicht eine bedarfsorientiertere Jugendarbeit.
  • Ehrenamtliches Engagement: Für leitende und helfende Tätigkeiten in förderungswürdigen Organisationen der Jugendarbeit erhalten junge Menschen einen verbindlichen Anspruch auf Freistellung vom Arbeitgeber (bis zu zwölf Arbeitstage im Kalenderjahr)

Quelle: Berliner Staatskanzlei vom 05.03.2019

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