Kinder- und Jugendarbeit
Jugendaustausch in den USA: Neue Richtlinien für das J1-Visum
Zum 15. Mai 2015 ändern sich die Bestimmungen für das sogenannte J1-Visum. Wer an einem Jugendaustauschprogramm in den USA teilnimmt, muss nun ausreichende Englischkenntnisse nachweisen. Außerdem erhöhen sich die Anforderungen an die Auslandsversicherung.
12.05.2015
Die neuen Bestimmungen für das J1-Visum betreffen alle Jugendaustauschprogramme in den Vereinigten Staaten, zum Beispiel Au-pair, Schüleraustausch, Praktikum oder Work & Travel. Wer an einem Jugendaustauschprogramm in den USA teilnimmt, reist mit einem J1-Visum ("nonimmigrant visa") ein. Zwei Änderungen wurden vom US-State Department in den J1-Visum-Richtlinien vorgenommen, die zum 15. Mai 2015 gültig werden:
1. Objektive Tests und Nachweise zur Überprüfung der Englischkenntnisse
Es gibt drei Möglichkeiten, mit denen die Austauschorganisation belegen kann, dass ihre USA-Bewerber über ausreichende Sprachfertigkeiten verfügen:
- durch einen anerkannten Sprachtest
- durch ein unterschriebenes Zertifikat einer akademischen Institution oder Sprachschule
- durch ein dokumentiertes Interview, das die Austauschorganisation mit ihren Bewerbern persönlich, per Videokonferenz oder per Telefon führt.
Die Austauschorganisation ist verpflichtet, diese Nachweise für den Fall einer Überprüfung durch das State Department aufzubewahren.
2. Höhere Anforderungen an die Auslandsversicherung
Hier müssen die Deckungssummen für medizinische Leistungen bei Krankheit oder Unfall ab sofort bei mindestens 100.000 US-Dollar liegen (vorher 50.000 Dollar). Es muss eine Zusage des Versicherers vorliegen, dass ein medizinischer Rücktransport bis 50.000 Dollar übernommen wird (vorher 10.000 Dollar). Weiterhin müssen die Leistungen für Überführungskosten im Todesfall 25.000 Dollar betragen (vorher 10.000 Dollar). Außerdem muss die Versicherung für den USA-Aufenthalt ein gutes Rating aufweisen.
Quelle: Fachinformationen aus dem Au-pair-Wesen vom 12.05.2015.
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