Kinder- und Jugendarbeit

Jugendarbeit ist Bildung – BJR zur außerschulischen Bildungsarbeit in Bayern

Außerschulische Bildung durch Jugendarbeit birgt besondere Potenziale: Sie ist ein Prozess der Selbstbildung, ist individuelle Persönlichkeitsentfaltung, soziales Lernen, Empowerment. Die Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings (BJR) hat mit dem Beschluss „Jugendarbeit ist Bildung(sarbeit) – Jugendarbeit im Kontext anderer Bildungsinstitutionen“ eine Standortbestimmung vorgenommen.

27.03.2019

Die Delegierten der 154. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings setzten sich im Schwerpunktthema mit der Verortung der Jugendarbeit im Bildungskontext auseinander. Dazu beschlossen die Delegierten sieben Forderungen:

  1. Jugendarbeit steht in einer langen Tradition, sich als Bildungsort zu verstehen und Gelegenheitsstrukturen für Bildungsprozesse bereitzustellen. Die Bildungsleistung der Kinder- und Jugendarbeit mit ihren Kompetenzen und Qualifikationen muss sichtbar und nachweisbar gemacht werden. Von Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und anderen Bildungsinstanzen muss die einzigartige Bildungsleistung der Kinder- und Jugendarbeit entsprechend anerkennt und gefördert werden.
  2. Kinder und Jugendliche brauchen neben dem System der formalen Bildung Freiräume als selbst gestaltbare Spiel- und Erprobungsräume, denn auch Freizeit ist Bildungs- und Qualifikationszeit. Dazu gehört, Jugendliche an andere Themen und Inhalte als die, die ihnen in der Schule vermittelt werden, heranzuführen; ihnen Möglichkeiten für andersartige Bildungserfahrungen zu eröffnen und diese zugleich in lebensweltliche Zusammenhänge einzubinden.
  3. Kinder- und Jugendarbeit bleibt auch durch Ganztagsangebote der Schule im Aufwachsen vieler junger Menschen bedeutsam. Jugend(verbands)arbeit erreicht einen erheblichen Teil der Jugendlichen. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere im freiwilligen Engagement, stellen einen vielfältigen Möglichkeitsraum für Lern- und Bildungsprozesse Jugendlicher dar. Deshalb sind auch weiterhin die Strukturen der Jugendarbeit angemessen und im ausreichenden Maße finanziell zu fördern, um ihrem eigenständigen Bildungsauftrag umfassend und flächendeckend nachkommen zu können.
  4. Im Rahmen der schulbezogenen Jugendarbeit muss Jugendarbeit auf gleicher Augenhöhe agieren und darf sich nicht zum Dienstleister für Schulen entwickeln. Projekte in diesem Bereich müssen der Weiterentwicklung und dem Zugang in die Angebote der Jugendarbeit dienen.
  5. Bildungsarbeit in der Jugendarbeit hat als Prämisse Chancengleichheit und soziales Lernen. Eine inklusive Jugendarbeit will gleichermaßen alle, d.h. auch benachteiligte junge Menschen mit all ihren Bildungsangeboten, erreichen und qualifizieren. Dabei sind junge Menschen auch selbst bei der Planung von Bildungsangeboten und als Teamer/-innen aktiv in der Bildungsarbeit tätig.
  6. Bildung in der Jugendarbeit bedeutet oft auch politische Bildung und Demokratiebildung, also die Vermittlung und das Erleben politischer Partizipationsformen. Es geht um das aktive und verbindliche Teilhaben, Mitwirken und Mitbestimmen von jungen Menschen an Planungen, Entscheidungen und deren Verwirklichung. Dies stellt ein Wesensmerkmal der Jugendarbeit dar und findet dort bereits in besonderem Maße statt. Dies muss auch weiterhin aktiv unterstützt und gefördert werden.
  7. Die fachlich-konzeptionellen Planungsprozesse der Schulentwicklungsplanung und der Jugendhilfeplanung müssen zu einer umfassenden Bildungsplanung, insbesondere auf kommunaler Ebene, verschränkt werden.

Der gesamte Beschlusstext „Jugendarbeit ist Bildung(sarbeit) – Jugendarbeit im Kontext anderer Bildungsinstitutionen“ kann auf der Webseite Bayerischen Jugendrings eingesehen werden.

Quelle: Bayerischen Jugendring vom 25.03.2019

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