Kinder- und Jugendarbeit

Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember: ASB begrüßt Bundesfreiwilligendienst

Nach Ansicht des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. erfährt freiwilliges Engagement durch den geplanten Bundesfreiwilligendienst eine allgemeine Aufwertung. "Wir begrüßen grundsätzlich den Bundesfreiwilligendienst, auch weil er mehr Menschen den Zugang zum freiwilligen Engagement ermöglicht", betont ASB-Bundesgeschäftsführer Wilhelm Müller anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamtes am 5. Dezember.

02.12.2010

Mehr als ein Drittel der Deutschen engagiert sich ehrenamtlich und leistet in der Gesellschaft wertvolle Dienste. Ohne sie würde das Fußballtraining für Kinder ausfallen, der Nachmittag im Seniorenheim nicht so unterhaltsam sein oder eine Schnittwunde bei einem Volksfest unversorgt bleiben.

Der Gesetzentwurf von Familienministerin Kristina Schröder zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) sieht eine Öffnung auch für Frauen und Männer über 27 Jahre vor.

Über 35.000 Plätze sind aktuell im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) besetzt; dieselbe Anzahl an Freiwilligen wird auch für den neuen Bundesfreiwilligendienst angestrebt. Die beiden Freiwilligendienste werden ab 2011 mit insgesamt 300 Millionen Euro jährlich gefördert. "Dies bedeutet gerade für das FSJ eine große finanzielle Verbesserung im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten", befürwortet Doris Siebolds, Leiterin des Referates Freiwilligenarbeit beim ASB-Bundesverband, diese Aufwertung.

Um das Erfolgsmodell FSJ nicht zu gefährden, ist ein Kopplungsmodell vorgesehen. So sollen Trägern nur so viele BFD-Plätze bewilligt werden, wie sie im Vorjahr FSJ-Stellen besetzen konnten. "Da beim Arbeiter-Samariter-Bund 2010 rund 850 FSJler im Einsatz waren, rechnen wir im nächsten Jahr auch mit 850 Plätzen für den Bundesfreiwilligendienst", so Siebolds. Allerdings gibt sie zu bedenken: "So sinnvoll das Kopplungsmodell für den Anfang auch ist, langfristig sollte über eine Zusammenlegung der beiden Freiwilligendienste nachgedacht werden." Außerdem weist der ASB auf viele ungeklärte Fragen zum Status des Bundesfreiwilligendienstes hin. "Wir wissen heute noch nicht, ob zum Beispiel Hartz IV auf den Bundesfreiwilligendienst angerechnet wird", so Siebolds.

Quelle: PM ASB vom 01.12.2010

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