Kinder- und Jugendarbeit

Internationaler Tag der kulturellen Vielfalt: Positionspapier der BKJ gegen TTIP veröffentlicht

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) hat ihre Positionen zu den aktuellen Verhandlungen unter dem Titel "Kultur und Bildung brauchen kein TTIP! Gefahr für Teilhabegerechtigkeit und Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche" veröffentlicht.

21.05.2015

Die BKJ warnt anlässlich des Aktionstags gegen TTIP, CETA & Co am 21. Mai in ihrem Positionspapier vor den Folgen einer zunehmenden Ökonomisierung von Kultur und Bildung für Kinder und Jugendliche.

Gefährdung der kulturellen Vielfalt und Zugangsoffenheit

Kinder und Jugendliche brauchen aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebenslagen und Interessen verschiedene Zugangsmöglichkeiten zu den Künsten, zu Kultur und Bildung – und sie haben gemäß §§ 29 und 31 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht darauf. Als Grundlage für die Verwirklichung dieser Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen erkennt die UN-Kinderrechtskonvention Chancengleichheit ausdrücklich als Leitkategorie an. Die BKJ warnt davor, dass die geplanten Freihandelsabkommen die hierfür notwendige kulturelle Vielfalt und Zugangsoffenheit gefährden könnten.

Die BKJ unterstützt daher den vom Deutschen Kulturrat ausgerufenen Aktionstags gegen TTIP, CETA & Co am 21. Mai, dem internationalen Tag der kulturellen Vielfalt, und ruft zu einer breiten Beteiligung auf. Der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland befürchtet, durch die Abkommen, die derzeit hinter verschlossenen Türen verhandelt werden, wird Bildung künftig noch stärker als bisher ökonomischen Logiken und Zwängen unterworfen. Dadurch würden soziale und ökonomische Ausschlussmechanismen auf Kosten der Teilhabegerechtigkeit für Jugendliche und Kinder verstärkt.

Die BKJ fordert, dass die öffentlich geförderten Strukturen und Angebote der freien Träger non-formaler Bildung im Sinne der Daseinsvorsorge als öffentliche Bildung anerkannt und von den Verhandlungen ausgenommen werden, damit die freien Träger der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung auch weiterhin das im Sozialgesetzbuch VIII §1 verankerte Recht von Kindern und Jugendlichen auf Förderung als individuelle und gemeinschaftsfähige Persönlichkeiten umsetzen können. Die derzeit in den Verhandlungen vorgesehene Negativlistenregelung lehnt die BKJ ab und spricht sich für eine Positivliste aus, die nur explizit für das Handelsabkommen vorgesehen Bereiche auflistet.

"Die Einflussmöglichkeiten der freien und öffentlichen Träger und ihre Anwaltschaft für die Rechte von Kindern und Jugendlichen dürfen nicht durch die Freihandelsabkommen geschwächt werden!", sagt Prof. Dr. Gerd Taube, Vorsitzender der BKJ. "Das Recht auf Teilhabe an Bildung und Kultur geht jede und jeden etwas an. Die Verhandlungen müssen daher nicht nur transparenter werden. Auch müssen Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgesellschaft endlich in einem breiten gesellschaftlichen Diskurs in die Verhandlungen über richtungsweisenden Entscheidungen wie etwa die Einsetzung von außerstaatlichen Schiedsgerichten beteiligt werden!", so Prof. Dr. Taube weiter.

<link http: www.bkj.de fileadmin user_upload documents aktuelles nachrichten bkj_positionen_zu_ttip.pdf external-link-new-window positionspapier als>>> Download des Positionspaiers "Kultur und Bildung brauchen kein TTIP! Gefahr für Teilhabegerechtigkeit und Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche" (PDF-Datei, 48,3 KB)

Weiterführende Links

  • <link http: www.tag-gegen-tipp.de external-link-new-window internetseite des>www.tag-gegen-tipp.de
  • <link http: www.3sat.de mediathek external-link-new-window interview mit sigmar gabriel auf>Interview mit Sigmar Gabriel zu TTIP
  • <link http: www.kulturrat.de external-link-new-window pressemitteilung des deutschen kulturrats>Pressemitteilung des Deutschen Kulturrat e.V.

Quelle: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) vom 20.05.2015

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